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Equal Pay Day: Frauen verdienten 2021 in NRW 17 Prozent weniger als Männer

Spielsteine auf Münzstapeln
Montag, 7. März 2022

Equal Pay Day: Frauen verdienten 2021 in NRW 17 Prozent weniger als Männer

Dieser Wert hat sich in den letzten sechs Jahren kontinuierlich verringert, während er in den Jahren davor fast unverändert blieb.

Düsseldorf (IT.NRW). Mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 18,92 Euro verdienten Frauen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 rund 17 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen (22,86 Euro). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des internationalen Aktionstages für die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen (Equal Pay Day; 7. März 2022) mitteilt, hat sich dieser Wert in den letzten sechs Jahren kontinuierlich verringert, während er in den Jahren davor fast unverändert blieb.

Der Gender Pay Gap ist allerdings nicht gleichzusetzen mit einer Lohndiskriminierung weiblicher Beschäftigter in dieser Höhe, da er keine Auskunft über die Ursachen des geschlechtsspezifischen Verdienstabstands gibt. In seinem Wert kommen nicht nur Differenzen in der individuellen Entlohnung zum Ausdruck, sondern vor allem Unterschiede in den Beschäftigungsstrukturen von Frauen und Männern. So sind beispielsweise sieben Prozent der Frauen als Führungskräfte tätig, während dies auf zwölf Prozent der Männer zutrifft. Hinzu kommt, dass 56 Prozent der Frauen in Teilzeit oder in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, die häufig schlechter entlohnt werden als andere Beschäftigte. Gleiches trifft jedoch „nur” auf 16 Prozent der Männer zu.

Der Gender Pay Gap (Lohnlücke zwischen Frauen und Männern) wird europaweit nach einheitlichen methodischen Vorgaben berechnet und gilt als zentraler Maßstab für internationale Vergleiche der geschlechtsspezifischen Verdienstunterschiede. Der vorliegende Gender Pay Gap wurde auf Basis der Verdienststrukturerhebung unter Einbeziehung von Ergebnissen der vierteljährlichen Verdiensterhebungen ermittelt. (IT.NRW)

(74 / 22) Düsseldorf, den 7. März 2022