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Im Januar 2021 wurden in NRW 12,8 Prozent weniger Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt als ein Jahr zuvor

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Dienstag, 9. März 2021

Im Januar 2021 wurden in NRW 12,8 Prozent weniger Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt als ein Jahr zuvor

Im Januar 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 1 980 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Januar 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 1 980 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 12,8 Prozent weniger als im Januar 2020 (damals: 2 271 Verfahren). 370 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 24,3 Prozent weniger als im Januar 2020, aber 13,5 Prozent mehr als im Dezember 2020. Von diesen Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 2 440 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Ferner stellten 1 280 Verbraucher (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) einen Insolvenzantrag; dass waren 9,2 Prozent weniger als im Januar 2020, aber 86,1 Prozent mehr als im Vormonat. Eine mögliche Ursache für den überdurchschnittlichen Anstieg gegenüber Dezember 2020 könnte das Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Die Statistiker vermuten, dass überschuldete Privatpersonen vor allem im zweiten Halbjahr 2020 ihre Insolvenzanträge zurückgestellt haben und diese nun nach dem Jahreswechsel stellen. Außerdem beantragten 340 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Trotz des Shutdowns im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie (und der damit verbundenen Wirtschaftskrise) lag die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren im Januar 2021 unter dem Zwölfmonatsdurchschnitt des Jahres 2019 (446 Verfahren). Das liegt u. a. daran, dass auch im Januar 2021 die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags für Unternehmen teilweise weiterhin ausgesetzt war. (IT.NRW)

(80 / 21) Düsseldorf, den 9. März 2021