
Lohnspanne zwischen Ungelernten und leitenden Angestellten sank in NRW im Jahr 2020 zum zweiten Mal seit dreizehn Jahren
Düsseldorf (IT.NRW). Der Lohnunterschied zwischen leitenden Angestellten und ungelernten Kräften in Nordrhein-Westfalen verringerte sich im Jahr 2020 um 938 Euro. In den vergangenen dreizehn Jahren war lediglich im Jahr 2015 – dem Jahr der Mindestlohneinführung – eine Verringerung des Lohnunterschiedes zwischen leitenden Angestellten und ungelernten Kräften zu verzeichnen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Tages der Arbeit mitteilt, waren die Bruttojahresverdienste der leitenden Angestellten mit 101 501 Euro im Jahr 2020 um 73 722 Euro höher als die der ungelernten Kräfte (27 779 Euro).

Durchschnittliche Bruttojahresverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer/-innen in NRW 2020 | |||
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Stellung im Beruf | Bruttojahresverdienst ohne Sonderzahlungen |
Sonderzahlungen | Insgesamt |
leitende Angestellte | 88 257 € | 13 245 € | 101 501 € |
herausgehobene Fachkräfte | 58 120 € | 5 296 € | 63 416 € |
Fachkräfte | 40 142 € | 3 208 € | 43 350 € |
angelernte Kräfte | 32 563 € | 2 480 € | 35 043 € |
ungelernte Kräfte | 26 246 € | 1 533 € | 27 779 € |
Die Bruttojahresverdienste aller vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren in Nordrhein-Westfalen 2020 mit durchschnittlich 53 143 Euro um 0,6 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor (2019: 53 439 Euro). Leitende Angestellte (−1,2 Prozent auf 101 501 Euro), ungelernte Kräfte (−1,2 Prozent auf 27 779 Euro) und Fachkräfte (−1,0 Prozent auf 43 350 Euro) mussten Verdienstrückgänge gegenüber dem Vorjahr hinnehmen. Herausgehobene Fachkräfte (+1,1 Prozent auf 63 416 Euro) und angelernte Kräfte (+0,5 Prozent auf 35 043 Euro) hatten dagegen höhere Bruttojahresverdienste als im Jahr zuvor. (IT.NRW)
(149 / 21) Düsseldorf, den 30. April 2021
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