Mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen in NRW ist 80 Jahre oder älter
Düsseldorf (IT.NRW). Im Dezember 2019 galten in Nordrhein-Westfalen 965 000 Menschen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (elftes Buch Sozialgesetzbuch) als pflegebedürftig. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren mehr als die Hälfte dieser Menschen (53,9 Prozent) 80 Jahre oder älter. Bei nahezu einem Drittel (29,7 Prozent) handelte es sich um 60 bis 79-Jährige und etwa ein Siebtel (16,4 Prozent) war noch keine 60 Jahre alt.
Leistungsempfänger der Pflegeversicherung in NRW im Dezember 2019 – Anteile an allen Pflegebedürftigen der entsprechenden Empfängergruppe – |
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Alter | Leistungsempfänger/-innen der Pflegeversicherung | |||
insgesamt*) | darunter | |||
in ambulanter Pflege |
in voll- stationärer Pflege |
mit Pflegegeld |
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*) einschl. Leistungsempfänger mit Pflegegrad 1 soweit nicht in ambulaner oder vollstationärer Pflege | ||||
unter 60 | 16,4 % | 8,4 % | 4,1 % | 23,5 % |
60 bis 79 | 29,7 % | 28,3 % | 23,9 % | 31,4 % |
80 oder älter | 53,9 % | 63,3 % | 72,0 % | 45,2 % |
insgesamt | 964 987 | 225 506 | 169 128 | 521 575 |
Mehr als 169 100 Personen waren in Pflegeheimen in vollstationärer Dauer- oder Kurzzeitpflege untergebracht. Hier waren fast drei Viertel (72,0 Prozent) der Bewohner mindestens 80 Jahre alt. 23,9 Prozent waren 60 bis 79 und 4,1 Prozent noch keine 60 Jahre alt.
225 500 Personen befanden sich im Dezember 2019 in ambulanter Pflege. 63,3 Prozent von ihnen waren über 80-Jährige, 28,3 Prozent waren 60 bis 79-Jährige und 8,4 Prozent waren unter 60-Jährige. 521 600 Menschen in Nordrhein-Westfalen erhielten ausschließlich Pflegegeld. Hier war fast ein Viertel (23,5 Prozent) der Leistungsbezieher noch keine 60 Jahre alt, nahezu ein Drittel (31,4 Prozent) war 60 bis 79 Jahre alt und 45,2 Prozent waren 80 Jahre alt oder älter.
Außerdem gab es Ende 2019 in NRW fast 49 000 Personen mit Pflegegrad 1, die ausschließlich landesrechtliche Leistungen bzw. keine Leistungen der Pflegeeinrichtungen erhielten. (IT.NRW)
(28 / 21) Düsseldorf, den 27. Januar 2021
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