Landesbetrieb IT.NRW
Statistik und IT-Dienstleistungen  

Mikrozensus zeigt: 78,6 Prozent der minderjährigen Kinder in NRW lebten 2022 mit Geschwistern zusammen

Familie mit Kindern beim Waffelnessen
Freitag, 30. Juni 2023

Mikrozensus zeigt: 78,6 Prozent der minderjährigen Kinder in NRW lebten 2022 mit Geschwistern zusammen

Knapp ein Drittel der Kinder in NRW hatte zwei oder mehr Geschwister. Kinder von Ehepaaren lebten häufiger mit mehr als einem Geschwisterkind zusammen als Kinder von Alleinerziehenden oder unverheirateten Paaren.

Düsseldorf (IT.NRW). Mehr als drei Viertel (78,6 Prozent) der insgesamt 3,1 Millionen Kinder unter 18 Jahren in Nordrhein-Westfalen haben 2022 mit mindestens einem Geschwisterkind zusammengelebt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand von Erstergebnissen des Mikrozensus mitteilt, wuchsen somit 2,4 Millionen minderjährige Kinder mit mindestens einem Bruder oder einer Schwester im selben Haushalt auf. Dabei lebte knapp die Hälfte (46,4 Prozent; 1,4 Millionen) der Minderjährigen in NRW mit einem Geschwisterkind zusammen und knapp ein Drittel (32,2 Prozent; 1,0 Millionen) wuchs mit zwei oder mehr Geschwistern auf. Weitere 21,4 Prozent (666 000) der minderjährigen Kinder lebten ohne Geschwister in ihrer Familie.

Kinder unter 18 Jahren in NRW im Jahr 2022 nach Familienform und Zahl der Geschwister im selben Haushalt

In Familien von verheirateten Paaren lebten im Jahr 2022 acht von zehn minderjährigen Kindern (82,8 Prozent) mit einem oder mehreren Geschwistern zusammen. In Familien von unverheirateten Elternteilen und von Alleinerziehenden traf dies nur auf jeweils knapp zwei Drittel der Kinder zu (65,2 bzw. 65,4 Prozent). Kinder in Familien von Ehepaaren haben häufiger mehrere Geschwister: Während hier gut jedes dritte Kind (34,6 Prozent) mit zwei oder mehr Geschwistern zusammenlebte, traf dies in Familien von nicht ehelichen Lebensgemeinschaften (25,4 Prozent) und von Alleinerziehenden (24,4 Prozent) nur jeweils auf rund jedes vierte Kind zu.

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass nicht zwischen leiblichen Geschwistern, Adoptiv- und Stiefgeschwistern unterschieden wird. Geschwister, die außerhalb des Haushalts leben, werden nicht erfasst.

Diese Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Weitere Informationen zum Mikrozensus. (IT.NRW)

(210 / 23) Düsseldorf, den 30. Juni 2023