
Mikrozensus zeigt: Ein Fünftel der Erwerbstätigen in NRW war 2022 atypisch beschäftigt
Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2022 sind in Nordrhein-Westfalen 21,5 Prozent der rund 7,67 Millionen Kernerwerbstätigen in ihrer Haupttätigkeit atypisch beschäftigt gewesen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Basis von Erstergebnissen des Mikrozensus 2022 mitteilt, waren das etwa 1,65 Millionen Personen. Zu den atypisch Beschäftigten zählen Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 20 Arbeitsstunden je Woche, befristet oder geringfügig Beschäftigte sowie Angestellte bei Zeitarbeitsfirmen.
Frauen waren häufiger atypisch beschäftigt als Männer
Mehr als zwei Drittel (67,1 Prozent) der atypisch Beschäftigten in NRW waren Frauen. Während mit 30,7 Prozent nahezu jede dritte erwerbstätige Frau einer atypischen Beschäftigung nachging, war es bei den Männern mit 13,3 Prozent nur gut jeder achte Erwerbstätige. Der überdurchschnittlich hohe Anteil von Frauen in atypischer Beschäftigung ist vor allem auf einen hohen Anteil an Teilzeitarbeit zurückzuführen: 23,0 Prozent der erwerbstätigen Frauen arbeiteten in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis mit bis zu 20 Wochenstunden. Bei den Männern lag dieser Anteil bei 4,1 Prozent. Auch waren erwerbstätige Frauen mit einem Anteil von 9,2 Prozent häufiger geringfügig beschäftigt (z. B. sog. Minijobs) als Männer mit 2,7 Prozent.

Kernerwerbstätige*) in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 nach Erwerbsformen | |||
---|---|---|---|
Merkmal | Anteile in Prozent | ||
insgesamt | Männer | Frauen | |
atypisch Beschäftigte | 21,5 | 13,3 | 30,7 |
und zwar**) | |||
befristet Beschäftigte | 7,2 | 7,0 | 7,5 |
Teilzeitbeschäftigte bis zu 20 Wochenstunden | 13,0 | 4,1 | 23,0 |
geringfügig Beschäftigte | 5,7 | 2,7 | 9,2 |
Zeitarbeitnehmer/-innen | 2,8 | 2,9 | 2,6 |
Normalarbeitnehmer/-innen | 70,3 | 76,6 | 63,1 |
Selbstständige | 8,0 | 9,9 | 5,8 |
Erstergebnisse des Mikrozensus 2022 – Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten; *) Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, einschließlich mithelfende Familienangehörige, ohne Personen in Bildung, Ausbildung oder im freiwilligen Wehrdienst/Bundesfreiwilligendienst; **) Angaben lassen sich nicht zum Gesamtanteil der atypisch Beschäftigten aufsummieren, da sich die Gruppen überschneiden |
In einem Normalarbeitsverhältnis waren im Jahr 2022 insgesamt 5,39 Millionen Erwerbstätige und damit 70,3 Prozent aller Kernerwerbstätigen in Nordrhein-Westfalen tätig. Beschäftigte in Normalarbeitsverhältnissen üben eine unbefristete Tätigkeit mit über 20 Wochenstunden aus, die direkt für den Arbeitgeber erbracht wird. Von den erwerbstätigen Männern befanden sich 76,6 Prozent (3,12 Millionen Personen) in einem Normalarbeitsverhältnis. Bei den erwerbstätigen Frauen waren es 63,1 Prozent (2,27 Millionen Personen).
Männer waren fast doppelt so häufig selbstständig wie Frauen
Der Anteil der Selbstständigen (613 000 Personen) an den Kernerwerbstätigen lag in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 bei 8,0 Prozent. Auch hier gab es Unterschiede zwischen Männern und Frauen: Mit 404 000 (9,9 Prozent) waren fast doppelt so viele Männer selbstständig wie Frauen (209 000; 5,8 Prozent).
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass hier nur sogenannte Kernerwerbstätige betrachtet werden. Hierunter werden Erwerbstätige im Alter von 15 bis unter 65 Jahren verstanden, die sich nicht in schulischer oder beruflicher (Aus-)Bildung oder in einem Freiwilligendienst bzw. im freiwilligen Wehrdienst befinden. Neben den abhängig Erwerbstätigen in Normalarbeitsverhältnissen bzw. in atypischer Beschäftigung zählen hierzu auch Selbstständige und mithelfende Familienangehörige. Bei den Merkmalen atypischer Beschäftigung sind Mehrfachzählungen möglich, beispielsweise dann, wenn eine Teilzeitbeschäftigung mit bis zu 20 Wochenstunden im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.
Diese Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Weitere Informationen zum Mikrozensus. (IT.NRW)
(234 / 23) Düsseldorf, den 25. Juli 2023
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