Landesbetrieb IT.NRW
Statistik und IT-Dienstleistungen  

Bautätigkeitsstatistik

Erläuterungen

  • Zur Feststellung des Umfangs, der Struktur und der Entwicklung der Bautätigkeit im Hochbau und zur Fortschreibung des Bestandes an Wohngebäuden und Wohnungen werden laufend Erhebungen über die Bautätigkeit im Hochbau (Bautätigkeitsstatistik) als Bundesstatistik durchgeführt.
  • Gegenstand der Bautätigkeitsstatistik sind:
  • Baugenehmigungen und Baufertigstellungen im Hochbau,
  • der Bauüberhang am Jahresende,
  • Bauabgänge von Hochbauten
  • und die Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes.
  • Unmittelbarer Erhebungsgegenstand ist das Gebäude, das entweder als Wohngebäude oder als Nichtwohngebäude gekennzeichnet wird und im konkreten weitere Untergliederungen nach der Art des Gebäudes beinhaltet.
  • Die Daten der amtlichen Statistiken zur Bautätigkeit sowie methodische Erläuterungen finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen und Auskunftspflicht

  • Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 6 Absatz 1 Satz 1 des Hochbaustatistikgesetzes (HBauStatG) in Verbindung mit § 15 des Bundesstatistikgesetzes (BstatG).
  • Auskunftspflichtig sind je nach Statistik die Bauaufsichtsbehörden, Bauherren/Bauherrinnen, Gemeinden, Gemeindeverbände, Eigentümer/-innen und/oder die mit der Baubetreuung beauftragten Personen (z. B. Architekt/-innen).

Erhebungsunterlagen

  • Der Erhebungsbogen zur Baugenehmigungsstatistik kann auf „Bautätigkeitsstatistik Online“ online ausgefüllt und heruntergeladen werden. Die auskunftspflichtige Person (z. B. Bauherr/-in oder Architekt/-in) reicht den Bogen anschließend bei der zuständigen Baubehörde ein, die diesen um weitere Angaben ergänzt und ihn postalisch bis zum 5. Tag des Folgemonats an IT.NRW sendet.
  • Erläuterungen zum Ausfüllen der Erhebungsbögen und weitere Hinweise zu Rechtsgrundlagen sowie zum Datenschutz stehen ebenfalls dort zur Verfügung.
  • Ab dem 31. März 2022 können keine Erhebungsbögen für die Bautätigkeitsstatistik bei IT.NRW mehr bestellt werden. Ab dann ist der Bezug von Bögen ausschließlich über „Bautätigkeitsstatistik Online “ möglich.

Informationen für Bauämter, Bauaufsichtsbehörden und Statistikstellen

  • Der Leitfaden zur Bautätigkeitsstatistik  fasst viele wichtige Informationen zur Meldung der Bautätigkeitsstatistiken zusammen.
  • Die ausgefüllten Erhebungsbögen für jeden Berichtsmonat müssen bis zum 5. Tag des Folgemonats bei IT.NRW eingegangen sein. Für jede Meldung ist pro Gemeinde bzw. Kreis die Kurzmitteilung zur Bautätigkeitsstatistik  einmal auszufüllen.
  • Ab dem Berichtsjahr 2021 wird die Statistik des Bauüberhangs ausschließlich digital über das Portal „Internet Datenerhebung im Verbund“ (IDEV) erhoben. Das bedeutet, dass IT.NRW keine Bauüberhangslisten in Papierform mehr verschicken wird. Die Zugangsdaten zu IDEV werden rechtzeitig an die zuständigen Bauämter und Bauaufsichtsbehörden versendet.
  • Bitte ergänzen Sie auf den Erhebungsbögen den Amtlichen Gemeindeschlüssel  falls dieser nicht angegeben ist.