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NRW: 2023 gab es rund 21 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen und fast viermal so viele betroffene Beschäftigte wie im Jahr zuvor

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Dienstag, 12. März 2024

NRW: 2023 gab es rund 21 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen und fast viermal so viele betroffene Beschäftigte wie im Jahr zuvor

Die Zahl der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen war jedoch um 14,6 Prozent niedriger als vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2023 haben die nordrhein-westfälischen Amtsgerichte 20,9 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen gemeldet als im Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurden 4 572 beantragte Insolvenzverfahren von Unternehmen in der Statistik erfasst. 2022 waren es 3 783 Verfahren. Zum Zeitpunkt der Übermittlung im Jahr 2023 waren 53 815 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Unternehmensinsolvenz betroffen; fast viermal so viele wie im Jahr 2022 (damals: 14 305 Beschäftigte). Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im Jahr 2023 auf 8,6 Milliarden Euro und waren damit fast dreimal so hoch wie im Jahr 2022 (damals: 3,0 Milliarden Euro).

Beantragte Unternehmensinsolvenzen und betroffene Arbeitnehmer/-innen

Zahl der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen niedriger als vor der Corona-Pandemie

Nach Rückgängen in den Jahren 2020 bis 2022 gab es damit erstmals wieder einen Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen. Ihre Zahl war jedoch um 14,6 Prozent niedriger als vor der Corona-Pandemie (2019: 5 351 Verfahren). Die Zahl der betroffenen Beschäftigten war dagegen 2023 um 48,0 Prozent höher als vor der Corona-Krise (2019: 36 363 Beschäftigte). Auch die voraussichtlichen Forderungen waren mehr als doppelt so hoch wie im Jahr 2019 (damals: 3,2 Milliarden Euro).

Im Jahr 2023 gab es im Wirtschaftsbereich „Gesundheits- und Sozialwesen” mit 179 gemeldeten Insolvenzverfahren den größten Anstieg bei den Verfahrenszahlen, die Zahl war fast doppelt so hoch wie 2022 (damals: 90 Verfahren). In diesem Bereich waren 4 857 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, das waren fast sechsmal so viele wie ein Jahr zuvor (2022: 819 Beschäftige). Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich auf 198,1 Millionen Euro und waren damit fast dreimal so hoch wie 2022 (damals: 72,4 Millionen).

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel besonders betroffen

Den größten Anstieg der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der voraussichtlichen Forderungen gab es 2023 im Wirtschaftsbereich „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz”. Besonders betroffen war der Einzelhandel. Im Vergleich zum Jahr 2022 waren 29 703 Beschäftigte betroffen; damit war die Zahl fast 12-mal so hoch wie ein Jahr zuvor (2022: 2 493 Beschäftigte). Die voraussichtlichen Forderungen waren mit 3,1 Milliarden Euro mehr als sechsmal so hoch wie ein Jahr zuvor (damals: 0,5 Milliarden Euro). Insgesamt gab es in diesem Wirtschaftsbereich 805 Insolvenzen (+20,1 Prozent gegenüber dem Jahr 2022).

Die Zahl der gemeldeten Verfahren von beantragten Verbraucherinsolvenzen (dazu zählen Arbeitnehmende, Personen in Rente oder Erwerbslose) stieg gegenüber dem Jahr 2022 (damals: 17 174 Verfahren) um 0,1 Prozent auf 17 186 Verfahren. Die voraussichtlichen Forderungen sanken dagegen um 92,2 Prozent auf 0,8 Milliarden Euro (2022: 10,4 Milliarden Euro). Hintergrund des Rückgangs sind hohe Forderungssummen im Jahr 2022 bei einer kleineren Zahl der Verfahren.

Neben den Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen gab es im Jahr 2023 noch 4 979 weitere gemeldete Insolvenzverfahren von übrigen Schuldnerinnen und Schuldnern. Insgesamt haben die Amtsgerichte im Jahr 2023 damit 26 737 beantragte Insolvenzverfahren gemeldet, das entspricht einem Plus von 3,6 Prozent (2022: 25 815 Verfahren).

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die Zahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht bei allen Insolvenzverfahren bekannt ist. In der Statistik werden alle Insolvenzverfahren erfasst, für die eine gerichtliche Entscheidung über den Antrag erlassen wurde und die die Amtsgerichte für den jeweiligen Berichtszeitraum an das Statistische Landesamt gemeldet haben. In Einzelfällen melden die Gerichte Insolvenzverfahren verspätet. Diese Verfahren werden nicht dem Berichtszeitraum zugeordnet, in dem die gerichtliche Entscheidung gefallen ist, sondern dem nächsten zu erstellenden Berichtszeitraum. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten einzelner Amtsgerichte im 4. Quartal 2023 ist vermehrt mit Nachlieferungen in den nachfolgenden Berichtszeiträumen zu rechnen. (IT.NRW)

(072 / 24) Düsseldorf, den 12. März 2024

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