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NRW: 24 696 Einbürgerungen im Jahr 2020 - ein Fünftel weniger als im Vorjahr

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Donnerstag, 20. Mai 2021

NRW: 24 696 Einbürgerungen im Jahr 2020 - ein Fünftel weniger als im Vorjahr

Im Jahr 2020 wurden in Nordrhein-Westfalen 24 696 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert und erhielten damit die deutsche Staatsangehörigkeit.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2020 wurden in Nordrhein-Westfalen 24 696 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert und erhielten damit die deutsche Staatsangehörigkeit. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 19,5 Prozent weniger Einbürgerungen als im Jahr zuvor (2019: 30 679). Im Jahr 2000 betrug die Zahl der Einbürgerungen noch 65 743.

In 49 Kreisen und kreisfreien Städten (einschl. der Städteregion Aachen) wurden im Jahr 2020 weniger Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert als im Vorjahr. Nur in vier Kreisen und kreisfreien Städten lag die Zahl der Eingebürgerten höher als 2019.

Bei der Betrachtung einzelner Nationalitäten hatte die Mehrzahl der neuen deutschen Staatsbürger im Jahr 2020 vor ihrer Einbürgerung eine türkische Staatsangehörigkeit (3 108 Personen). Danach folgten Einbürgerungen mit vormals syrischer (1 870) und irakischer Staatsangehörigkeit (1 524).

Im Vergleich der Einbürgerungen nach Kontinenten zeigt sich, dass im Jahr 2020 mit 12 598 (51,0 Prozent) knapp ein Drittel weniger Personen (−32,7 Prozent) aus Europa eingebürgert wurden als in 2019. Weitere 7 935 Eingebürgerte (32,1 Prozent) hatten vorher eine asiatische Staatsangehörigkeit, 3 217 (13,0 Prozent) kamen aus Afrika und 652 (2,6 Prozent) aus Amerika. Bei den übrigen 294 (1,2 Prozent) Einbürgerungen handelte es sich um Personen mit einer bisherigen Staatsangehörigkeit Australiens/Ozeaniens, um Staatenlose oder um Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit.

Die Statistiker weisen darauf hin, dass die Einbürgerungszahlen 2020 durch Sondereffekte der Corona-Pandemie beeinflusst sind: Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden ab Mitte März 2020 auch in den Einbürgerungsbehörden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung umgesetzt, sodass weniger Termine vergeben werden konnten. Bei der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen kam es somit im Jahr 2020 teilweise zu verlängerten Wartezeiten und Verfahrensdauern. (IT.NRW)

(175 / 21) Düsseldorf, den 20. Mai 2021