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NRW: 4 055 Schulabgänger/-innen verließen die Schule Ende 2021 ohne Abschluss

Montag, 25. April 2022

NRW: 4 055 Schulabgänger/-innen verließen die Schule Ende 2021 ohne Abschluss

2,3 Prozent der nordrhein-westfälischen Schulabgänger/-innen verließen die Schule am Ende des Schuljahres 2020/21 ohne Abschluss (Abgangszeugnis ohne Abschluss).

Düsseldorf (IT.NRW). Am Ende des Schuljahres 2020/21 verließen in Nordrhein-Westfalen 179 350 Schulabgänger/-innen die allgemeinbildenden Schulen (ohne Weiterbildungskollegs). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, erlangten 4 055 bzw. 2,3 Prozent von ihnen am Ende des Schuljahres 2020/21 keinen Abschluss (Abgangszeugnis ohne Abschluss). Am Ende des Schuljahres 2019/20 hatten von den 175 400 Schulabgänger/-innen 3 770 die Schule ohne Abschluss verlassen, dies entsprach einem Anteil von 2,1 Prozent.

Weitere 6 070 Schulabgänger/-innen (3,4 Prozent) verließen die allgemeinbildende Schulen mit einem Abschlusszeugnis der Förderschule (Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung” oder Förderschwerpunkt „Lernen”). Rund 80 Prozent der Abgänger von allgemeinbildenden Schulen beendeten im vergangenen Schuljahr ihre schulische Laufbahn mit der Fachoberschulreife (64 145; 35,8 Prozent), dem schulischen Teil der Fachhochschulreife (6 255; 3,5 Prozent) oder dem Abitur (71 155; 39,7 Prozent). Einen Hauptschulabschluss erlangten 15,4 Prozent der Schüler/-innen (27 670).

Von allen kreisfreien Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens war der Anteil der Schulabgänger/-innen von allgemeinbildenden Schulen ohne Abschluss mit 7,8 Prozent in Gelsenkirchen am höchsten, gefolgt von Herne (5,9 Prozent) und Krefeld (4,4 Prozent). Die niedrigsten Anteile gab es in den Kreisen Olpe (0,7 Prozent), Gütersloh (1,2 Prozent) und im Rhein-Kreis Neuss (1,2 Prozent). Zwischen dem höchsten Anteil in Gelsenkirchen und dem niedrigsten Anteil im Kreis Olpe lagen damit 7,1 Prozentpunkte.

Die regionale Zuordnung der hier betrachteten Ergebnisse erfolgt nach dem Verwaltungsbezirk der allgemeinbildenden Schulen, die die Schulabgänger/-innen verlassen haben (sog. „abgebende Schule”). Regionale Unterschiede können durch die Größe einzelner Schulen in den Kreisen und durch die Verteilung der Schulformen (nicht in jedem Kreis sind alle Schulformen vorhanden) auf die einzelnen Kreise beeinflusst worden sein. Aus Datenschutzgründen wurden alle Schülerzahlen ab dem Schuljahr 2019/20 auf ein Vielfaches von fünf gerundet ausgewiesen. (IT.NRW)

(153 / 22) Düsseldorf, den 25. April 2022

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