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NRW: Menschen ab 10 Jahren schliefen 2022 im Schnitt 8 Stunden und 38 Minuten täglich

Vater und Sohn bei einer Kissenschlacht
Mittwoch, 10. April 2024

NRW: Menschen ab 10 Jahren schliefen 2022 im Schnitt 8 Stunden und 38 Minuten täglich

10- bis 13-Jährige schliefen mit 10 Stunden täglich am längsten

Düsseldorf (IT.NRW). In der Nacht zum 31. März 2024 wurden die Uhren wieder um eine Stunde auf die Sommerzeit vorgestellt. Schliefen die NRW-Bürgerinnen und Bürger an diesem Tag aufgrund der inneren Uhr eine Stunde weniger? Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, schliefen die 16 Millionen Bürgerinnen und Bürger ab zehn Jahren im bevölkerungsreichsten Bundesland im Jahr 2022 durchschnittlich 8 Stunden und 38 Minuten pro Tag.

Die Ergebnisse der Zeitverwendungserhebung (ZVE) 2022 zeigen, dass Frauen und Mädchen im Durchschnitt etwas länger schliefen als Männer und Jungen: Bei den Frauen/Mädchen in NRW waren es im Schnitt 8 Stunden und 41 Minuten täglich, bei den Männern/Jungen 8 Stunden und 35 Minuten.

An Wochenend- und Feiertagen wurde im Schnitt eine Stunde länger geschlafen

Die Schlafgewohnheiten unterscheiden sich erwartungsgemäß nach Wochentagen. Montags bis freitags betrug die durchschnittliche Schlafdauer der Bevölkerung ab 10 Jahren 8 Stunden und 20 Minuten pro Tag, an Wochenenden und Feiertagen dagegen mit 9 Stunden und 17 Minuten eine gute Stunde mehr.

Zeitverwendung für Erholungsschlaf von Personen ab 10 Jahren in NRW im Jahr 2022 nach Geschlecht

Schlafdauer bei Jüngeren tendenziell höher

In der Differenzierung nach Altersgruppen zeigen sich deutliche Unterschiede im Schlafverhalten: Während die Jüngsten (10-13 Jahre) mit täglich knapp 10 Stunden am längsten schliefen, verbrachten die 14- bis 17-Jährigen rund 9,5 Stunden und die 18- bis 29-Jährigen knapp 9 Stunden mit Schlafen. Personen im Alter von 30 bis 64 Jahren schliefen mit rund 8 Stunden und 20 Minuten vergleichsweise am wenigsten. Bei Personen ab 65 Jahren lag die Schlafdauer mit durchschnittlich 8 Stunden und 50 Minuten wieder höher.

Zeitverwendung für Erholungsschlaf von Personen ab 10 Jahren in NRW im Jahr 2022 nach Altersgruppen

Paare in Haushalten mit Kindern unter 18 Jahren bekamen am wenigsten Schlaf

Bei der Betrachtung der Zeitverwendung für den Erholungsschlaf 2022 differenziert nach Haushalts-/Familienform zeigen sich ebenfalls Unterschiede: Männer und Frauen in Paargemeinschaften mit Kindern unter 18 Jahren schliefen mit 8 Stunden und 14 Minuten am wenigsten. Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern brachten es durchschnittlich auf 8 Stunden und 23 Minuten Schlaf täglich. Männer und Frauen in Paargemeinschaften ohne minderjährige Kinder schliefen durchschnittlich 8 Stunden und 32 Minuten täglich und Alleinlebende kamen auf eine durchschnittliche Schlafdauer von 8 Stunden und 34 Minuten.

Zeitverwendung für Erholungsschlaf von Personen ab 18 Jahren in NRW im Jahr 2022 nach Haushaltstyp

Die Statistik der ZVE findet alle zehn Jahre statt und liefert Angaben zu den vollständigen zeitlichen Aufwänden (privat und beruflich) der NRW-Bevölkerung ab 10 Jahren. Inhaltliche Schwerpunkte sind u. a. Erwerbsarbeit/unbezahlte Arbeit, Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen/haushaltsexternen Personen, subjektives Zeitempfinden, Unterstützungsleistungen haushaltsexterner Dienstleister/Personen sowie empfundene Einsamkeit. Die 2022er Ergebnisse basieren auf den Aufzeichnungen von 4 210 Personen ab zehn Jahren, die auf rund 16 Millionen Personen in Nordrhein-Westfalen hochgerechnet wurden.

IT.NRW erhebt und veröffentlicht als Statistisches Landesamt zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. (IT.NRW)

(103 / 24) Düsseldorf, den 10. April 2024

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