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NRW: Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal 2021 um 4,0 Prozent gesunken – Verbraucherinsolvenzen um 199,6 Prozent gestiegen

Mehrere Aktenstapel auf einem Schreibtisch
Dienstag, 7. Dezember 2021

NRW: Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal 2021 um 4,0 Prozent gesunken – Verbraucherinsolvenzen um 199,6 Prozent gestiegen

Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren mit 984 weiter unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019.

Düsseldorf (IT.NRW). Von Juli bis September 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 7 371 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 116,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (damals: 3 409 Fälle).

Die Zahl der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen entwickelte sich allerdings gegenläufig: 984 Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen betrafen Unternehmen; das waren 4,0 Prozent weniger als im dritten Quartal 2020 (damals: 1 025 Unternehmensinsolvenzen). Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren 4 282 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Unternehmensinsolvenz betroffen; dass waren etwas mehr als ein Zehntel (−89,7 Prozent) gegenüber Juli bis September 2020 (damals: 41 749 Beschäftigte). Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im dritten Quartal 2021 auf 0,8 Milliarden Euro und waren damit um 70,7 Prozent geringer als ein Jahr zuvor (damals: 2,8 Milliarden Euro). Der starke Rückgang lässt sich damit erklären, dass im dritten Quartal 2020 eine höhere Anzahl wirtschaftlich bedeutender Unternehmen ein Insolvenzverfahren beantragt hatte als im gleichen Zeitraum 2021.

Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren mit 984 weiter unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (durchschnittliches Quartal 2019: 1 338 Verfahren; 2020: 1 088 Verfahren). Ein Grund dafür könnten die staatlichen Konjunkturhilfen sein.

In den von den Maßnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie besonders betroffenen Wirtschaftszweigen waren die Entwicklungen teilweise unterschiedlich: So lagen die Insolvenzzahlen vom dritten Quartal 2021 im Vergleich zu den durchschnittlichen Quartalswerten der Jahre 2019 und 2020 in der Beherbergung (z. B. Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze) über Vorkrisenniveau. In der Gastronomie, im Einzelhandel, bei Reisebüros und Reiseveranstaltern und im Wirtschaftszweig „Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeit” lagen sie unter dem Niveau des Jahres 2019 und 2020.

Der Zuwachs bei den Insolvenzverfahren insgesamt ist auf die gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum erhöhte Zahl an Insolvenzen von Verbrauchern und ehemals selbstständig Tätigen mit vereinfachtem Verfahren (Schuldner ohne Forderungen aus Arbeitsverhältnissen und mit weniger als 20 Gläubigern) zurückzuführen. Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stieg gegenüber dem dritten Quartal 2020 um 199,6 Prozent auf 5 010; die von den genannten ehemals selbstständig Tätigen um 236,6 Prozent auf 579. Eine mögliche Ursache für den Anstieg könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten die Schuldner ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese erst im Jahr 2021 gestellt haben. Gegenüber dem zweiten Quartal 2021 gingen die Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens allerdings bei den Verbrauchern um 1,3 Prozent (5 077 Verfahren) und bei den ehemals selbstständig Tätigen um 2,5 Prozent (565 Verfahren) zurück. Ferner beantragten noch 798 weitere Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. (IT.NRW)

(475 / 21) Düsseldorf, den 7. Dezember 2021