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NRW: Rund 20 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr 2023

Drei gestapelte Aktenordner mit Unterlagen
Freitag, 8. September 2023

NRW: Rund 20 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr 2023

Mit 40 933 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern waren mehr als siebenmal so viele Beschäftigte von einer Unternehmensinsolvenz betroffen wie ein Jahr zuvor.

Düsseldorf (IT.NRW). Von Januar bis Juni 2023 haben die nordrhein-westfälischen Amtsgerichte 2 160 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 19,7 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen als ein Jahr zuvor (Januar bis Juni 2022: 1 805 Verfahren). Zum Zeitpunkt der Übermittlung der Daten waren 40 933 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Unternehmensinsolvenz betroffen, das waren mehr als siebenmal so viele wie von Januar bis Juni 2022 (damals: 5 811 Beschäftigte). Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen der Unternehmensinsolvenzen summierte sich im ersten Halbjahr 2023 auf 5,7 Milliarden Euro (Januar bis Juni 2022: 1,6 Milliarden Euro) und war damit mehr als dreimal so hoch wie im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Die größte Zahl der betroffenen Beschäftigten gab es in den Wirtschaftszweigen Einzelhandel und verarbeitendes Gewerbe. Insgesamt waren in allen Wirtschaftsbereichen die Zahlen der gemeldeten Insolvenzverfahren höher als im ersten Halbjahr 2022.

Ursächlich insbesondere für den Anstieg der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der voraussichtlichen Forderungen war eine erhöhte Zahl von Insolvenzanträgen wirtschaftlich bedeutender Unternehmen und Unternehmensketten. Es handelt sich hierbei um alle Forderungen, die von den Gläubiger/-innen bis zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an das Statistische Landesamt bei den Amtsgerichten angemeldet wurden.

Beantragte Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen

Privatinsolvenzen um 5,1 Prozent gesunken

Weitere 8 309 der Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen betrafen Verbraucherinnen und Verbraucher (dazu zählen Arbeitnehmer/-innen, Personen in Rente oder Erwerbslose); das waren 5,1 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2022 (damals: 8 760 Verfahren). Die voraussichtlichen Forderungen der Verbraucherinsolvenzen sind im ersten Halbjahr 2023 um 96,0 Prozent auf 0,4 Milliarden Euro gesunken. Von Januar bis Juni 2022 hatten sie noch 10,1 Milliarden Euro betragen; Hintergrund waren damals stark erhöhte Forderungssummen bei einer kleineren Zahl der Verfahren.

Insolvenzen übriger Schuldner um 4,8 Prozent gesunken

Neben den Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen gab es im ersten Halbjahr 2023 noch 2 419 weitere Anträge von übrigen Schuldnerinnen und Schuldnern auf Eröffnung von Insolvenzverfahren. Hier wurde im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein Rückgang von 4,8 Prozent (2 540 Anträge) verzeichnet.

Insolvenzen insgesamt um 1,7 Prozent gesunken

In der Summe war die Zahl der gemeldeten Insolvenzverfahren im ersten Halbjahr mit 12 888 um 1,7 Prozent niedriger als im Vorjahreshalbjahr (Januar bis Juni 2022: 13 105 Verfahren). Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im ersten Halbjahr 2023 auf 6,4 Milliarden Euro und waren damit um 47,2 Prozent niedriger als im Vorjahreszeitraum (Januar bis Juni 2022: 12,1 Milliarden Euro). (IT.NRW)

(285 / 23) Düsseldorf, den 8. September 2023

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