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NRW: Verbrauchsabhängige Abwassergebühren schwankten 2019 regional zwischen 1,07 Euro und 5,55 Euro

Abwasserleitungen
Dienstag, 21. Juni 2022

NRW: Verbrauchsabhängige Abwassergebühren schwankten 2019 regional zwischen 1,07 Euro und 5,55 Euro

Die landesweit höchsten Gebühren wurden 2019 in den Regionen Rureifel, dem Bergischen Land und dem Lipper-Bergland mit 3,60 oder mehr Euro erhoben.

Düsseldorf (IT.NRW). Die verbrauchsabhängigen Kosten für Abwasser beliefen sich im Jahr 2019 im Nordrhein-Westfalen auf durchschnittlich 2,69 Euro pro Kubikmeter. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, gab es bei der regionalen Betrachtung der verbrauchsabhängigen Abwasserentgelte Schwankungen: Im Jahr 2019 reichte die zu entrichtende Gebühr von 1,07 Euro in der Gemeinde Reken bis zu 5,55 Euro in Much, was einer Spanne von 4,48 Euro entspricht. Die höchsten Gebühren wiesen neben Much die Gemeinden Monschau (5,30 Euro) und Reichshof (5,11 Euro) auf. Neben Reken wurden in Raesfeld (1,43 Euro) und Düsseldorf (1,52 Euro) die geringsten Entgelte verlangt.

Verbraucherinnen und Verbraucher in den Regionen der Mittelgebirge Rureifel, dem Bergischen Land und dem Lipper-Bergland mussten mit einem Preis ab 3,60 Euro die höchsten Abwasserentgelte in Nordrhein-Westfalen bezahlen. Am geringsten fielen die Entgelte im Münsterland, Hochstift Paderborn und der Region Düsseldorf aus.

Die durchschnittlichen Kosten für die Entsorgung eines Kubikmeters Abwassers waren 2019 im Regierungsbezirk Detmold mit 3,00 Euro am höchsten, gefolgt vom Regierungsbezirk Köln mit 2,71 Euro. Im Regierungsbezirk Düsseldorf zahlten Verbraucher durchschnittlich 2,67 Euro und im Regierungsbezirk Arnsberg 2,69 Euro. Der Regierungsbezirk Münster wies hier den geringsten Durchschnittspreis (2,47 Euro) auf. Insgesamt sind die verbrauchsabhängigen Abwasserentgelte in NRW binnen zehn Jahren um 9,3 Prozent gestiegen (2010: 2,46 Euro).

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, setzen sich die Entgelte für Abwasser aus einer verbrauchsabhängigen Komponente und einer verbrauchsunabhängigen Pauschale zusammen. Nicht vom Verbrauch abhängige Kosten (z. B. Zählergebühren) sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Ebenso nicht in die Abwassergebühren mit einbezogen werden flächenbezogene Entgelte (Niederschlagswassergebühren), Entgeltpauschalen u. Ä.

IT.NRW als Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für eine informierte demokratische Gesellschaft leisten. Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden. (IT.NRW)

(256 / 22) Düsseldorf, den 21. Juni 2022