NRW: Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen 2022 auf Höchststand
Düsseldorf (IT.NRW). 56 914-mal haben Jugendämter im Jahr 2022 in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 2,8 Prozent mehr als 2021. Die Zahl der Verfahren von Gefährdungseinschätzungen ist damit mehr als doppelt so hoch (+102,7 Prozent) wie 2012, dem Jahr, in dem die Aufzeichnungen zu dieser Statistik begannen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurde im Jahr 2022 in 14,3 Prozent der Verfahren (8 149) eine akute Gefährdung des Kindeswohls und bei 11,0 Prozent der Einschätzungen eine latente Gefährdung ermittelt (6 262 Fälle). Bei einer latenten Gefährdung lässt sich die gegenwärtige Gefahr nicht eindeutig feststellen. In 19 670 Fällen (34,6 Prozent) wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein Hilfebedarf festgestellt. In 22 833 Verdachtsfällen (40,1 Prozent) lag weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf vor.
Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls in NRW | |
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Jahr | Verfahren insgesamt |
2012 | 28 075 |
2013 | 30 546 |
2014 | 31 612 |
2015 | 32 015 |
2016 | 35 011 |
2017 | 39 478 |
2018 | 43 578 |
2019 | 49 707 |
2020 | 54 347 |
2021 | 55 363 |
2022 | 56 914 |
Latente und akute Kindeswohlgefährdungen wurden im Jahr 2022 von den nordrhein-westfälischen Jugendämtern in 14 411 Fällen festgestellt. Mädchen (in 7 265 Verfahren) und Jungen (in 7 146 Verfahren waren dabei annähernd gleich häufig betroffen. Vernachlässigungen (7 646 Verfahren) waren mit einem Anteil von 41,8 Prozent das häufigste Anzeichen bei der Gefährdung der Kinder. Psychische Misshandlungen (28,8 Prozent; 5 260 Verfahren) waren das zweithäufigste Anzeichen gefolgt von körperlicher Misshandlung (24,0 Prozent; 4 397 Verfahren). Hinweise auf sexuelle Gewalt waren bei 985 Kindeswohlgefährdungen ursächlich (5,4 Prozent). Bei Mädchen (643 Verfahren) gab es fast doppelt so häufig Anzeichen auf sexuelle Gewalt wie bei Jungen (342 Verfahren).
Verfahren*) mit dem Ergebnis einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung in Nordrhein-Westfalen | |||||
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Anzeichen | 2012 | 2021 | 2022 | ||
Zahl der Verfahren | Veränderung ggü. | ||||
2012 | 2021 | ||||
Vernachlässigung | 5 752 | 7 461 | 7 646 | +32,9 % | +2,5 % |
körperliche Misshandlung | 2 146 | 4 164 | 4 397 | +104,9 % | +5,6 % |
psychische Misshandlung | 2 076 | 4 832 | 5 260 | +153,4 % | +8,9 % |
sexuelle Gewalt | 484 | 906 | 985 | +103,5 % | +8,7 % |
*) Mehrfachnennungen möglich |
Die Jugendämter NRW gingen den meisten Verfahren (17 213) auf Grund von Hinweisen von Polizei, Gerichten oder Staatsanwaltschaften nach. Insgesamt geben Mädchen etwa doppelt so häufig selbst den Hinweis auf ihre Gefährdung (Mädchen in 696 Verfahren, Jungen in 344 Verfahren). Bei Verfahren von Kindeswohlgefährdung sind Mehrfachnennungen für die Anzeichen möglich. (IT.NRW)
(223 / 23) Düsseldorf, den 14. Juli 2023
Da die kreisangehörige Stadt Ahlen keine Daten gemeldet hat, wurden in der angefügten Kreistabelle die Werte des Kreises Warendorf für das Jahr 2022 in Klammern ausgewiesen. IT.NRW hatte diesen Hinweis zunächst nicht angegeben; die Klammerung in der Tabelle mit Zeichenerklärung und Fußnote erfolgte am 14. Juli 2023.
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