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NRW: Weniger Unternehmensinsolvenzen von Januar bis März 2023, aber fünfmal mehr voraussichtliche Forderungen als im vorherigen Quartal

Drei gestapelte Aktenordner mit Unterlagen
Montag, 12. Juni 2023

NRW: Weniger Unternehmensinsolvenzen von Januar bis März 2023, aber fünfmal mehr voraussichtliche Forderungen als im vorherigen Quartal

Insgesamt wurden 6 317 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das waren 6,7 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.

Düsseldorf (IT.NRW). Von Januar bis März 2023 haben die nordrhein-westfälischen Amtsgerichte 1 033 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 2,5 Prozent weniger Unternehmensinsolvenzen als im vorherigen Quartal (Oktober bis Dezember 2022: 1 059 Verfahren). Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen der Unternehmensinsolvenzen (d. h. alle Forderungen, die von den Gläubigern bis zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an das Statistische Landesamt bei den Amtsgerichten angemeldet wurden) summierte sich im ersten Quartal 2023 auf 3,7 Milliarden Euro (Oktober bis Dezember 2022: 0,7 Milliarden Euro) und war damit mehr als fünfmal so hoch wie im vierten Quartal 2022.

Zum Zeitpunkt der Übermittlung waren 29 262 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Unternehmensinsolvenz betroffen, das waren mehr als fünfmal so viele wie von Oktober bis Dezember 2022 (damals: 5 227 Beschäftigte). Ursächlich insbesondere für den Anstieg der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der voraussichtlichen Forderungen war eine erhöhte Zahl von Insolvenzanträgen wirtschaftlich bedeutender Unternehmen und Unternehmensketten.

Beantragte Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen nach Quartalen

In der Summe war die Zahl aller gemeldeten Insolvenzverfahren im ersten Quartal mit 6 317 um 6,7 Prozent niedriger als im Vorjahresquartal (Januar bis März 2022: 6 768 Verfahren) und 6,1 Prozent niedriger als im vorherigen Quartal (Oktober bis Dezember 2022: 6 725 Verfahren). Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im ersten Quartal 2023 auf 4,0 Milliarden Euro und waren damit fast viermal so hoch wie im entsprechenden vorherigen Zeitraum (Oktober bis Dezember 2022: 1,1 Milliarden Euro).

4 080 der Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen betrafen Verbraucher (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose); das waren 9,6 Prozent weniger als im vierten Quartal 2022 (damals: 4 513 Verfahren). Die voraussichtlichen Forderungen der Verbraucherinsolvenzen sind im ersten Quartal 2023 um 5,9 Prozent auf 0,18 Milliarden Euro gesunken (Oktober bis Dezember 2022: 0,19 Milliarden Euro).

Neben den Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen gab es im ersten Quartal 2023 noch 1 204 weitere Anträge von übrigen Schuldnern auf Eröffnung von Insolvenzverfahren. (IT.NRW)

(183 / 23) Düsseldorf, den 12. Juni 2023