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NRW-Wirtschaftsleistung im ersten Halbjahr 2022 um 2,5 Prozent gestiegen

Luftaufnahme eines Containerterminals
Freitag, 23. September 2022

NRW-Wirtschaftsleistung im ersten Halbjahr 2022 um 2,5 Prozent gestiegen

Der Anstieg der Wirtschaftsleistung in jeweiligen Preisen lag bei 6,0 Prozent.

Düsseldorf (IT.NRW). Das Bruttoinlandsprodukt Nordrhein-Westfalens, also der Wert aller im Lande produzierten Waren und Dienstleistungen, war im ersten Halbjahr 2022 nach ersten Schätzungen preisbereinigt um 2,5 Prozent höher als von Januar bis Juni 2021. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, lag der Anstieg der Wirtschaftsleistung in jeweiligen Preisen bei 6,0 Prozent.

Veränderung des Bruttoinlandsprodukts*) 2022 gegenüber 2021 (jeweils erstes Halbjahr) in Prozent
Bundesland in jeweiligen Preisen preisbereinigt
Baden-Württemberg +6,8 +1,8
Bayern +8,5 +2,9
Berlin +7,3 +3,7
Brandenburg +10,2 +3,1
Bremen +11,1 +5,0
Hamburg +10,8 +3,5
Hessen +8,8 +3,6
Mecklenburg-Vorpommern +13,1 +5,2
Niedersachsen +7,9 +1,1
Nordrhein-Westfalen +6,0 +2,5
Rheinland-Pfalz +13,3 +6,4
Saarland +8,7 +3,3
Sachsen +9,0 +3,0
Sachsen-Anhalt +13,9 +4,5
Schleswig-Holstein +8,6 +1,6
Thüringen +8,2 +1,9
Deutschland +8,2 +2,8
*) Schätzungen des Arbeitskreises „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“

Der Anstieg der Wirtschaftsleistung in Deutschland insgesamt lag mit +2,8 Prozent (preisbereinigt) auf einem höheren Niveau als in Nordrhein-Westfalen.

Turnusgemäß gibt der „Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder”, dem auch der Landesbetrieb IT.NRW angehört, mit den Veränderungsraten zum Bruttoinlandsprodukt im ersten Halbjahr 2022 wieder eine erste Einschätzung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in den Ländern bekannt. Die Statistiker weisen darauf hin, dass aufgrund der Datenlage Halbjahresergebnisse mit größeren Unsicherheiten behaftet sind als Jahresergebnisse. Mehr Informationen zu den Hintergründen der Berechnungen finden Sie im Internet unter www.vgrdl.de. (IT.NRW)

(396 / 22) Düsseldorf, den 23. September 2022