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NRW: Zahl der Strafgefangenen nach Rückgängen in den Pandemiejahren wieder gestiegen

Justiziastatue auf einem Schreibtisch
Donnerstag, 26. Oktober 2023

NRW: Zahl der Strafgefangenen nach Rückgängen in den Pandemiejahren wieder gestiegen

13 712 Strafgefangene waren Ende März 2023 in den nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten inhaftiert.

Düsseldorf (IT.NRW). Die Zahl der Strafgefangenen in den nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten ist nach Rückgängen in den Pandemiejahren erstmals wieder gestiegen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren Ende März dieses Jahres 13 712 Gefangene in Haft. Das waren 1,6 Prozent mehr als 2022 (damals: 13 493 Inhaftierte). In den Jahren von 2020 bis 2022 war die Zahl der Inhaftierten im Vergleich zum Jahr zuvor jeweils zurückgegangen. Die Zahl der Strafgefangenen war 2023 aber nicht so hoch wie in den Jahren 2019 (damals: 15 664) und 2020 (damals: 14 262).

Zahl der Strafgefangenen in Justizvollzugsanstalten in NRW jeweils am 31. März

Von allen 13 712 Ende März 2023 Inhaftierten verbüßten 10 186 eine Strafe nach allgemeinem Strafrecht (74,3 Prozent) und 704 Personen eine Jugendstrafe (5,1 Prozent). 154 Untergebrachte waren in Sicherungsverwahrung (1,1 Prozent). Weitere 2 576 Personen befanden sich in Untersuchungshaft (18,8 Prozent). 17 Personen waren in Zivilhaft (0,1 Prozent) und 75 Personen saßen wegen sonstiger Freiheitsentziehung ein (0,5 Prozent).

Zahl der Strafgefangenen in Justizvollzugsanstalten in NRW (Veränderung zum Vorjahr)

835 der 13 712 in nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten Inhaftierten waren weiblich (6,1 Prozent). Während der Frauenanteil der Insassen mit Freiheitsstrafe bei 6,5 Prozent lag, waren in Sicherungsverwahrung ausschließlich Männer untergebracht. Mit 4 613 Personen war die Mehrheit der Gefangenen (33,6 Prozent) 30 bis 39 Jahre alt. 190 Insassen waren noch keine 18 Jahre alt (1,4 Prozent) und 15 Inhaftierte 80 Jahre und älter (0,1 Prozent). 5 468 (39,9 Prozent) aller Gefangenen hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit.

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass zu der Zahl der Gefangenen, die eine Freiheitsstrafe verbüßen, auch Verurteilte mit Jugendstrafe zählen, die gemäß § 92 Jugendgerichtsgesetz (JGG) aus dem Jugendstrafvollzug ausgenommen sind. Zugleich werden bei der Jugendstrafe Gefangene berücksichtigt, die eine Freiheitsstrafe gemäß § 114 JGG in der Jugendstrafanstalt verbüßen. (IT.NRW)

(336 / 23) Düsseldorf, den 26. Oktober 2023

Landesergebnisse zu den Strafgefangenen nach Art der Freiheitsentziehung und Geschlecht für die Jahre 2012 bis 2023 finden Sie in der Landesdatenbank NRW

Landesergebnisse zu den Strafgefangenen nach Nationalität, Vollzugsart und Geschlecht für die Jahre 2012 bis 2023 finden Sie in der Landesdatenbank NRW

Landesergebnisse zu den Strafgefangenen nach Vollzugsdauer, Geschlecht und Alter für die Jahre 2012 bis 2023 finden Sie in der Landesdatenbank NRW

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