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Inklusionsquote an allgemeinbildenden Schulen in NRW bei 44,6 Prozent

Grundschulklasse sitzt mit einem Lehrer um einen Globus
Donnerstag, 26. Oktober 2023

Inklusionsquote an allgemeinbildenden Schulen in NRW bei 44,6 Prozent

Von den 147 725 Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchten im vergangenen Schuljahr 44,6 Prozent eine allgemeine Schule.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Schuljahr 2022/23 hatten 147 725 der rund 1,9 Millionen Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 2,4 Prozent mehr als im Schuljahr zuvor (2021/22: 144 280).

Von den 147 725 Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurden 81 770 an Förderschulen unterrichtet (+2,5 Prozent gegenüber dem Schuljahr 2021/22). Die übrigen 65 955 besuchten eine allgemeine Schule (d. h. keine Förderschule, +2,2 Prozent). Die Inklusionsquote gibt den Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wieder, die eine allgemeine Schule besuchen. Sie lag damit bei 44,6 Prozent.

Entwicklung der Inklusionsquoten an allgemeinbildenden Schulen in NRW

Im Vergleich zum Schuljahr 2021/22 ist die Inklusionsquote um 0,1 Prozentpunkte gesunken (damals: 44,7 Prozent). Nachdem es seit dem Schuljahr 2005/06 einen stetigen Zuwachs der Inklusionsquote gegeben hatte, war im Schuljahr 2022/23 ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Mit einem Plus von 14,5 Prozentpunkten war der Anstieg der Quote zwischen den Schuljahren 2011/12 (19,7 Prozent) und 2014/15 (34,2 Prozent) am stärksten.

Wie das Statistische Landesamt mitteilt, berechnet sich die Inklusionsquote aus der Summe der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen dividiert durch die Summe aller Schüler-/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinbildenden Schulformen (allgemeine Schulen und Förderschulen). Schüler/-innen der Weiterbildungskollegs, der Freie Waldorfschulen und des Förderschwerpunkts „Klinikschule” und der Präventiven Förderung wurden hier nicht berücksichtigt. (IT.NRW)

(335 /23) Düsseldorf, den 26. Oktober 2023

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