Pressemitteilung
Im Jahr 2021 wurden in NRW 40,2 Prozent mehr Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen bearbeitet als 2017
In 13 874 Verfahren wurde 2021 eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das waren 30,4 Prozent mehr als im Jahr 2017.
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