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Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in NRW um 0,8 Prozent gestiegen

Zwei Hände schützen eine Gruppe aus Papierfiguren
Freitag, 28. Juli 2023

Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in NRW um 0,8 Prozent gestiegen

Ende 2022 erhielten in Nordrhein-Westfalen 55 130r Personen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 erhielten in Nordrhein-Westfalen 55 130r Personen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lag die Zahl damit um 0,8 Prozent über dem Vorjahresniveau. Während die Zahl der Personen mit Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen Ende 2022 um rund 1 600r Personen (+5,6r Prozent) höher war als ein Jahr zuvor, verringerte sich die Zahl der Leistungsempfänger/-innen innerhalb von Einrichtungen um rund 1 200 Personen (−4,5 Prozent).

Der Anstieg der Zahl der Personen, die außerhalb von Einrichtungen Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen haben, ist darauf zurückzuführen, dass ukrainische Kriegsflüchtlinge mit dem Rechtskreiswechsel zum 1. Juni 2022 keine Asylbewerberleistungen mehr erhalten, sondern Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII in Anspruch nehmen können. Die Zahl der Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit mit Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen ist dadurch zum Jahresende 2022 (im Vergleich zum 31.12.2021) um 3 210r Personen auf 3 285r gestiegen. Die Zahl der Empfänger/-innen von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen mit deutscher Staatsangehörigkeit ist dagegen um 1 530r Personen auf 21 645r gesunken (−6,6r Prozent).

Außerhalb von Einrichtungen waren Leistungsempfänger/-innen Ende 2022 mit durchschnittlich 44,0 Jahren jünger als diejenigen in Einrichtungen (68,9 Jahre). Bei Personen mit Leistungsbezug, die nicht in Einrichtungen lebten, waren Männer mit einem Anteil von 51,5 Prozent in der Überzahl; in Einrichtungen waren dagegen Frauen mit 52,0 Prozent überrepräsentiert.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt soll den für das sozioökonomische Existenzminimum notwendigen Grundbedarf decken. Leistungsberechtigt sind Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch Leistungen anderer Sozialleistungsträger decken können. Dazu zählen beispielsweise vorübergehend Erwerbsunfähige, Vorruheständler mit niedriger Rente oder längerfristig Erkrankte.

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass seit dem Berichtsjahr 2020 die Ergebnisse der Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebeunterhalt aus Datenschutzgründen auf ein Vielfaches von fünf gerundet werden. Hierdurch besteht keine Additivität.

IT.NRW als Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. (IT.NRW)

(241 / 23) Düsseldorf, den 28. Juli 2023

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