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Zensus 2022: Bereits 4,2 Millionen Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung in NRW wurden ausgefüllt – ab sofort werden Erinnerungsschreiben versandt

Luftaufnahme einer Kleinstadt
Donnerstag, 1. September 2022

Zensus 2022: Bereits 4,2 Millionen Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung in NRW wurden ausgefüllt – ab sofort werden Erinnerungsschreiben versandt

80 Prozent der zur Gebäude- und Wohnungszählung Befragten haben über das Online-Portal gemeldet. Der Versand der Erinnerungsschreiben an Eigentümer/-innen, die bisher noch nicht geantwortet haben, startet ab sofort.

Düsseldorf (IT.NRW). Die Befragungen zur im Rahmen des Zensus 2022 durchgeführten Gebäude- und Wohnungszählung befinden sich auf der Zielgeraden. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurden in Nordrhein-Westfalen von den Eigentümerinnen und Eigentümern von Wohnraum (bzw. von deren Beauftragten) bereits die Daten zu 4,2 Millionen Wohnobjekten gemeldet. Über 80 Prozent der Datenmeldungen erfolgten online.

Die rund 400 000 Eigentümerinnen und Eigentümer, die nicht fristgerecht gemeldet haben, erhalten jetzt von IT.NRW ein Erinnerungsschreiben. Aus organisatorischen Gründen ist es möglich, dass auch Personen angeschrieben werden, die bereits geantwortet haben. Dies betrifft Online-Übermittlungen und Einsendungen, die nach dem 1. August 2022 – also nach Ablauf der gesetzten Frist – erfolgt sind. In diesen Fällen kann das Erinnerungsschreiben für die Wohnobjekte als gegenstandslos betrachtet werden. Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass sich solche Überschneidungen aufgrund von Druck- und Postlaufzeiten leider nicht hätten verhindern lassen.

Mit den Schreiben werden die Eigentümerinnen und Eigentümer in NRW erneut zur Auskunftserteilung zur Gebäude- und Wohnungszählung aufgefordert und nochmals an die gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme erinnert. Falls die Meldungen nicht in der im Anschreiben angegebenen Frist (21 Tage) bei IT.NRW vorliegen, erfolgt eine Zwangsgeldfestsetzung. Die Höhe des Zwangsgeldes richtet sich nach der Zahl der im Besitz der Befragten befindlichen Wohnobjekte, für die nach Ablauf der gesetzten Frist noch Rückmeldungen ausstehen.

Die Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 ist eine Vollerhebung, die belastbare Ergebnisse über den Bestand und die Nutzung von Gebäuden und Wohnungen liefern wird. Diese Daten bilden eine wichtige Planungsgrundlage z. B. für die Wohnungswirtschaft, Politik und Verwaltung in Land und Bund sowie für die Kommunen.

(366 / 22) Düsseldorf, den 1. September 2022