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2020 erzeugten die NRW-Aquakulturbetriebe 14,4 Prozent mehr Speisefisch

Forellen im Kescher
Freitag, 28. Mai 2021

2020 erzeugten die NRW-Aquakulturbetriebe 14,4 Prozent mehr Speisefisch

Im Jahr 2020 wurden in 109 nordrhein-westfälischen Aquakulturbetrieben 1 125 734 Millionen Kilogramm Speisefisch erzeugt.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2020 wurden in 109 nordrhein-westfälischen Aquakulturbetrieben 1 125 734 Millionen Kilogramm Speisefisch erzeugt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand jetzt vorliegender Ergebnisse der Aquakulturstatistik mitteilt, waren das 14,4 Prozent mehr als 2019 (damals: 984 134 Kilogramm).

Mit 90,5 Prozent (1 019 167 Million Kilogramm) stammte der größte Anteil an der in Nordrhein-Westfalen erzeugten Produktionsmenge aus der Zucht von Regenbogenforellen (einschl. 170 229 Kilogramm Lachsforellen). 53 750 Kilogramm waren Bachforellen, Bachsaiblinge machten 14 000 Kilogramm der Gesamtproduktion aus gefolgt von 7 823 Kilogramm gemeiner Karpfen.

94,5 Prozent der gesamten Produktionsmenge (1 063 480 Million Kilogramm) wurde 2020 in den 30 Betrieben mit einer Mindestjahresproduktion von mehr als 5 000 Kilogramm Fisch erzeugt – durchschnittlich waren das 35 449 Kilogramm je Betrieb. In 59 Betrieben lag die Jahresproduktion unter 1 000 Kilogramm Speisefisch; der Durchschnittswert lag hier bei 190 Kilogramm je Betrieb.

Im Regierungsbezirk Arnsberg wurden 39,5 Prozent der in Nordrhein-Westfalen erzeugten Fischmenge produziert. Hochburg der Speisefischzucht war 2020 der Kreis Olpe, in dem acht Betriebe mit 346 350 Kilogramm 30,8 Prozent der gesamten in NRW produzierten Fischmenge erbrachten. Im Regierungsbezirk Köln wurden 27,5 Prozent und im Regierungsbezirk Detmold 17,7 Prozent der Fischmenge erzeugt. In den Regierungsbezirken Düsseldorf und Münster spielte die Speisefischzucht eine eher untergeordnete Rolle.

Wie die Statistiker weiter mitteilen, werden Betriebe mit einer Gesamtgewässerfläche der Teiche (ohne Forellenteiche) von mindestens 0,3 Hektar und/oder einem Gesamtanlagenvolumen der Forellenteiche, Becken und Fließkanäle von mindestens 200 Kubikmetern und/oder anderen Aquakulturanlagen (z. B. Kreislaufanlage) befragt. Unter Aquakultur wird die Produktion von Gewässerlebewesen (Fische, Krebs- und Weichtiere, Algen) unter kontrollierten Haltungs- und Aufzuchtbedingungen verstanden. (IT.NRW)

(188 / 21) Düsseldorf, den 28. Mai 2021