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NRW-Bauhauptgewerbe: 0,5 Prozent weniger Betriebe und 1,3 Prozent mehr Beschäftigte im Jahr 2023

Luftaufnahme Hausbau
Dienstag, 19. Dezember 2023

NRW-Bauhauptgewerbe: 0,5 Prozent weniger Betriebe und 1,3 Prozent mehr Beschäftigte im Jahr 2023

Die Zahl der Beschäftigten im NRW-Bauhauptgewerbe war mit 160 193 um 1,3 Prozent höher als im Vorjahr. Diese Beschäftigtenzahl ist der höchste Wert seit Mitte des Jahr 2012 (130 693).

Düsseldorf (IT.NRW). Mitte 2023 waren in den 13 938 Betrieben des nordrhein-westfälischen Bauhauptgewerbes 160 193 Personen beschäftigt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 67 bzw. 0,5 Prozent weniger Betriebe als im Juni 2022. Die Zahl der Beschäftigten war um 2 022 Personen bzw. 1,3 Prozent höher als ein Jahr zuvor. In der Mittes des Jahres 2012 gab es 130 693 Beschäftigte im Baugewerbe. Im Vergleich zum aktuellen Berichtszeitraum bedeutet dies eine Steigerung von 22,6 Prozent. Der aktuelle Wert von 160 193 Beschäftigten ist der höchste seit Jahresmitte 2012.

Bauhauptgewerbe in Nordrhein-Westfalen

Der Gesamtumsatz der Betriebe des nordrhein-westfälischen Bauhauptgewerbes belief sich im Jahr 2022 auf rund 26,9 Milliarden Euro. Das waren 8,8 Prozent mehr als im Jahr 2021. Kleinere Betriebe erwirtschafteten mit 8,4 Milliarden Euro rund ein Drittel (31,3 Prozent) des Gesamtumsatzes des Jahres 2022 (+11,6 Prozent gegenüber 2021).

Die Zahl der kleineren Betriebe (bis 19 tätige Personen) war Ende Juni 2023 in Nordrhein-Westfalen um 0,7 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor. Die Zahl der größeren Betriebe (ab 20 tätige Personen) erhöhte sich dagegen um 1,3 Prozent.

Kleinere Betriebe beschäftigten Mitte 2023 mit 68 380 knapp die Hälfte (42,7 Prozent) aller tätigen Personen des gesamten nordrhein-westfälischen Bauhauptgewerbes. Ihre Zahl war aber um 811 Personen bzw. 1,2 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor. Bei den größeren Betrieben war die Beschäftigtenzahl dagegen mit 91 813 um 2 833 Personen bzw. 3,2 Prozent höher als am 30. Juni 2022. (IT.NRW)

(397 / 23) Düsseldorf, den 19. Dezember 2023

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