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Noch vier Wochen bis zum Zensus 2022: Was will das Statistische Landesamt wissen?

Junger Vater spielt mit seinem kleinen Sohn
Donnerstag, 14. April 2022

Noch vier Wochen bis zum Zensus 2022: Was will das Statistische Landesamt wissen?

Bei der Haushaltsstichprobe wird nach Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Familienstand und der Staatsangehörigkeit sowie nach der Schul- bzw. Ausbildung und der Erwerbstätigkeit gefragt.

Düsseldorf (IT.NRW). In vier Wochen beginnen die Befragungen zum Zensus 2022. Ab Mitte Mai 2022 werden in Nordrhein-Westfalen die Menschen in etwa jedem zwölften Haushalt im Rahmen einer Haushaltsstichprobe befragt. Ergänzend werden Befragungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften durchgeführt. Außerdem werden im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung alle Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. deren Beauftragte angeschrieben. Information und Technik Nordrhein-Westfalen ist als Statistisches Landesamt für die Durchführung des Zensus 2022 im bevölkerungsreichsten Bundesland zuständig.

Bei der Haushaltsstichprobe werden Fragen zum Haushalt und den darin lebenden Personen gestellt. Gefragt wird u. a. nach Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Schul- bzw. Ausbildung und Erwerbstätigkeit. Von in Gemeinschaftsunterkünften lebenden Personen (z. B. Pflegeheimen) werden lediglich Angaben zu Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit benötigt. In den Gemeinschaftsunterkünften übernehmen die Einrichtungsleitungen stellvertretend für die Bewohnerinnen und Bewohner die Beantwortung der Fragen.

Bei der Gebäude- und Wohnungszählung werden allen Personen mit Haus- oder Wohnungseigentum bzw. deren Beauftragte Fragen zu ihren Immobilien gestellt. Gefragt wird z. B. nach dem Gebäudetyp, dem Baujahr, der Größe, der Art der Nutzung, der Heizungsart, der Energieträger und der Miethöhe.

Die ausformulierten Fragen können in den entsprechenden Muster-Fragebogen eingesehen werden.

Die Ergebnisse des Zensus 2022 liefern wichtige Basisinformationen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Jede einzelne der erfragten Informationen unterliegen strengsten Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen. Persönliche Informationen wie Namen werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht. Die Daten werden nicht dauerhaft gespeichert und es ist ausgeschlossen, dass die Daten für andere Zwecke außerhalb der Statistik genutzt werden.

IT.NRW erhebt und veröffentlicht als Statistisches Landesamt zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für eine informierte demokratische Gesellschaft leisten. Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden. (IT.NRW)

(141 / 22) Düsseldorf, den 14. April 2022