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NRW: 2022 wurden 5,7 Prozent weniger Schweine geschlachtet

Metzger
Montag, 24. April 2023

NRW: 2022 wurden 5,7 Prozent weniger Schweine geschlachtet

Im Jahr 2022 wurden 16,1 Millionen Schweine gewerblich geschlachtet. Das waren 5,7 Prozent weniger als ein Jahr zuvor.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2022 sind in Nordrhein-Westfalen rund 16,1 Millionen Schweine gewerblich geschlachtet worden. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand von Ergebnissen der Schlachtungsstatistik mitteilt, wurden damit 5,7 Prozent weniger Tiere geschlachtet als ein Jahr zuvor. Bei Rindern gab es im Vergleich zum Jahr 2021 einen Rückgang um 9,7 Prozent auf rund 550 800 Schlachtungen.

Mit einem Anteil von 96,1 Prozent sind Schweine die am häufigsten verarbeiteten Tiere im nordrhein-westfälischen Schlachtgewerbe (ohne Geflügel). Sie werden mit großem Abstand gefolgt von Rindern (3,3 Prozent). Die gewerbliche Schlachtung von Schafen, Ziegen und Pferden spielt in Nordrhein-Westfalen eine untergeordnete Rolle.

Gewerbliche Schlachtungen in Nordrhein-Westfalen

Im Regierungsbezirk Münster wurden mit einem Anteil von 42,7 Prozent fast die Hälfte aller nordrhein-westfälischen Schlachttiere verarbeitet, gefolgt vom Regierungsbezirk Detmold (37,8 Prozent) und dem Regierungsbezirk Arnsberg (11,1 Prozent).

Die Zahl der geschlachteten Tiere ausländischer Herkunft ist im Vergleich zum Jahr 2021 um 3,3 Prozent gestiegen. Der Großteil der geschlachteten Tiere ausländischer Herkunft stammt aus den Niederlanden (62,5 Prozent) und Belgien (30,8 Prozent).

IT.NRW als Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für eine informierte demokratische Gesellschaft leisten. Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden. (IT.NRW)

(120 / 23) Düsseldorf, den 24. April 2023