NRW: 2023 haben die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke die Inflationsrate am stärksten beeinflusst
Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2023 war der Verbraucherpreisindex – gemessen an der Veränderung im Jahresdurchschnitt – um 5,6 Prozent höher als ein Jahr zuvor (Basisjahr 2020 = 100). Damit bewegte sich die Inflationsrate weiterhin, nach dem Spitzenwert im Jahr 2022 (+7,1 Prozent), auf hohem Niveau. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März 2024 mitteilt, haben die Preise für „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke” im vergangenen Jahr am stärksten zur Inflationsrate beigetragen. Der Bereich „Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe” folgte auf Platz zwei.
Wie groß der Einfluss der einzelnen Bereiche auf die Inflationsrate 2023 war, verdeutlicht die Darstellung der sogenannten Beiträge zur Preisentwicklung in Prozentpunkten. Neben der Höhe der Preisveränderungen sind für die Berechnung auch die jeweiligen Gewichtungen (sog. Wägungsanteil) ausschlaggebend, mit der diese Güter insgesamt in den Preisindex einfließen: Der Beitrag von „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke” lag 2023 bei 1,6 Prozentpunkten. Die Preise für Nahrungsmittel einschließlich alkoholfreien Getränken sind zwischen 2022 und 2023 mit einem Anstieg von 12,6 Prozent überdurchschnittlich gestiegen. Die Preisentwicklung innerhalb dieses Bereichs war unterschiedlich und zum Teil gegenläufig. So sanken u. a. die Preise für Butter um 18,6 Prozent, während diejenigen für Margarine und Pflanzenfett um 22,6 Prozent stiegen.
Beiträge der Hauptgruppen des Verbraucherpreisindex in NRW 2023 (Basis 2020 = 100) | |
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Hauptgruppe/Gütergruppe | Beitrag in Prozentpunkten |
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke | +1,6 |
Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe | +1,0 |
Freizeit, Unterhaltung und Kultur | +0,6 |
Andere Waren und Dienstleistungen | +0,6 |
Möbel, Leuchten, Geräte u. a. Haushaltszubehör | +0,4 |
Verkehr | +0,4 |
Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen | +0,4 |
Sonstiges*) | +0,6 |
Inflationsrate insgesamt | +5,6 |
1) Sonstiges: Alkoholische Getränke und Tabakwaren; Bekleidung und Schuhe; Gesundheit; Post und Telekommunikation; Bildungswesen; Andere Waren und Dienstleistungen |
Die Abteilung „Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe” lieferte im Jahr 2023 mit 1,0 Prozentpunkten den zweithöchsten Beitrag zur Inflationsrate. Grund für diesen Einfluss ist der hohe Wägungsanteil dieser Abteilung. Die Preise stiegen in diesem Bereich zwischen 2022 und 2023 mit 3,7 Prozent im Vergleich zur Gesamtrate unterdurchschnittlich. So stiegen z. B. die Preise für Nettokaltmieten in NRW um 1,5 Prozent und die Nebenkosten für Wohnen um 3,6 Prozent.
In dem Artikel „Inflationsrate in Nordrhein-Westfalen lag im Jahr 2023 bei durchschnittlich 5,6 Prozent. Welche Bereiche haben die Entwicklung geprägt?” auf der „Themenseite Inflation” stellt das Statistische Landesamt dar, wie die einzelnen Bereiche zur Inflationsrate 2023 beigetragen haben. (IT.NRW)
(076 / 24) Düsseldorf, den 14. März 2024
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