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NRW: Durchschnittseinkommen der Steuerpflichtigen war 2018 in Meerbusch am höchsten

Euroscheine und -münzen
Donnerstag, 5. Januar 2023

NRW: Durchschnittseinkommen der Steuerpflichtigen war 2018 in Meerbusch am höchsten

Das durchschnittliche Jahreseinkommen der Steuerpflichtigen lag in NRW im Jahr 2018 rein rechnerisch bei 42 102 Euro je Steuerpflichtigen.

Düsseldorf (IT.NRW). 8,9 Millionen Einkommensteuerpflichtige in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2018 Gesamteinkünfte in Höhe von 373,2 Milliarden Euro (2017: 359,5 Milliarden Euro) erzielt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand jetzt vorliegender Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2018 mitteilt, ergibt sich daraus rein rechnerisch ein durchschnittliches Jahreseinkommen (vor Steuern) von 42 102 Euro je Steuerpflichtigen. Das waren 3,0 Prozent mehr als 2017 (damals: 40 882 Euro).

Von allen 396 nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden verzeichneten Meerbusch (Rhein-Kreis Neuss) mit durchschnittlich 69 577 Euro je Steuerpflichtigen, Odenthal (Rheinisch-Bergischer Kreis) mit 60 196 Euro und Roetgen (Städteregion Aachen) mit 57 127 Euro die höchsten Durchschnittseinkommen. Die Großstadt mit den höchsten Durchschnittswerten zwischen Rhein und Weser war Düsseldorf mit 52 501 Euro je Steuerpflichtigen auf Platz 15. Bergisch Gladbach (Rheinisch-Bergischer Kreis) (51 142 Euro) und Bonn (49 048 Euro) folgten auf den Plätzen 20 und 27. Am unteren Ende der Einkommensskala rangierten Gelsenkirchen (32 452 Euro), Duisburg (32 346 Euro) und Weeze (Kreis Kleve) mit 31 063 Euro je Steuerpflichtigen.

Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass zusammen veranlagte Ehegatten bei dieser Erhebung als ein Steuerpflichtiger gezählt werden. Die Zahlen beruhen auf den Ergebnissen der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2018. Sie können erst jetzt veröffentlicht werden, weil die anonymisierten Steuerdaten von den Finanzbehörden frühestens nach Abschluss aller Veranlagungsarbeiten für statistische Auswertungen zur Verfügung gestellt werden. Die hier veröffentlichten Informationen sind damit die aktuellsten, die derzeit verfügbar sind. (IT.NRW)

(6 / 23) Düsseldorf, den 5. Januar 2023