Landesbetrieb IT.NRW
Statistik und IT-Dienstleistungen  

NRW: Kommunen erzielten mit 104,5r Millionen Euro neuen Höchststand an Einzahlungen aus Hundesteuern

Kleiner Hund vor einem leeren Futternapf
Mittwoch, 4. Januar 2023

NRW: Kommunen erzielten mit 104,5r Millionen Euro neuen Höchststand an Einzahlungen aus Hundesteuern

In der Pressemeldung waren die Daten für die Gemeinden Marienmünster, Neunkirchen-Seelscheid, Siegburg, Velen und Welver fehlerhaft ausgewiesen. Dadurch reduziert sich das Hundesteueraufkommen in NRW in den ersten drei Quartalen 2022 von 104,6 auf 104,5 Millionen Euro.

Düsseldorf (IT.NRW). 104,5r Millionen Euro an Hundesteuern flossen von Januar bis September 2022 in die öffentlichen Kassen der Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 2,7r Millionen Euro bzw. 2,6r Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Im Vergleich zu den ersten neun Monaten des Jahres 2017 sind die Hundesteuereinzahlungen um 13,5r Millionen Euro bzw. 14,8r Prozent gestiegen.

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, belief sich die Höhe der bereinigten Einzahlungen aller Städte und Gemeinden in NRW von Januar bis September 2022 auf insgesamt 62,5 Milliarden Euro. Die Hundesteuer hatte daran einen Anteil von 0,2 Prozent.

Die Hundesteuer ist eine Kommunalsteuer. Die Gemeinden legen die Höhe dieser Steuer mittels Hundesteuersatzung nach der Zahl bzw. der Gefährlichkeit der Tiere selbst fest. Hier werden bestimmte Rassen zum Teil explizit angegeben. Die finanzielle Belastung der Hundehalter ist regional sehr unterschiedlich. So verzichtet z. B. die Stadt Ahlen bei nur einem Hund ganz auf die Hundesteuer – in Moers werden nach der aktuellen Hundesteuersatzung circa 120 Euro für einen Hund fällig. Zahlbar sind die Beträge meist quartals-, halbjahres- oder jahresweise. Die Höhe der Hundesteuereinzahlungen erlaubt daher keine Rückschlüsse auf die Zahl der besteuerten Tiere. Die Daten entstammen der vierteljährlichen Kassenstatistik, die alle Zahlungsvorgänge (Einzahlungen und Auszahlungen) der kommunalen Haushalte abbildet. Bei den bereinigten Einzahlungen werden Einzahlungen von gleicher Ebene, d. h. von anderen Gemeinden und Gemeindeverbänden, abgezogen.

Wichtiger Hinweis (Stand 13.01.2023):
Aus Gründen der Transparenz weist IT.NRW darauf hin, dass die Daten der Gemeinden Marienmünster, Neunkirchen-Seelscheid, Siegburg, Velen und Welver fehlerhaft waren. Die Daten wurden in der Anhang-Tabelle korrigiert; der Absatz im Text, in dem kommunale Ergebnisse genannt wurden, wurde entfernt. Auch das NRW-Gesamtergebnis wurde im Text berichtigt. Die Gemeinden Siegburg, Velen und Welver haben korrigierte Daten geliefert. Weitere Gemeinden haben wie Marienmünster und Neunkirchen-Seelscheid für verschiedene Quartale keine Daten gemeldet, so dass Schätzungen von IT.NRW erfolgen mussten. Weder in der Pressemitteilung noch in der Anhang-Tabelle wurde von IT.NRW ein Hinweis auf die Verwendung von Schätzwerten angegeben. In der aktuellen Version der Anhang-Tabelle sind jetzt geschätzte Werte durch ein angehängtes „s” und korrigierte Werte durch ein angehängtes „r” gekennzeichnet. (IT.NRW)

(4 / 23) Düsseldorf, den 4. Januar 2023