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NRW-Personennahverkehr: 12,4 Prozent mehr Fahrgäste im ersten Quartal 2023

Nahaufnahme einer U-Bahn
Dienstag, 27. Juni 2023

NRW-Personennahverkehr: 12,4 Prozent mehr Fahrgäste im ersten Quartal 2023

Etwa 493 Millionen Fahrgäste beförderten die nordrhein-westfälischen Verkehrsunternehmen von Januar bis März 2023 im Personennahverkehr.

Düsseldorf (IT.NRW). Die nordrhein-westfälischen Verkehrsunternehmen haben im ersten Quartal 2023 rund 493 Millionen Fahrgäste im Personennahverkehr befördert. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das zwar 12,4 Prozent mehr als im ersten Quartal 2022, aber 13,0 Prozent weniger als im ersten Quartal 2019. Die Beförderungsleistung der Unternehmen lag im ersten Vierteljahr 2023 mit rund 3,9 Milliarden Personenkilometern um 14,1 Prozent über dem entsprechenden Vorjahresergebnis und um 3,8 Prozent über dem des ersten Quartals 2019.

Die Fahrgastzahlen im Eisenbahnverkehr waren im ersten Quartal 2023 mit rund 32,4 Millionen Beförderten rund 41,8 Prozent höher als im ersten Vierteljahr 2022 und um 47,5 Prozent höher als von Januar bis März 2019. Die Beförderungsleistung der Eisenbahnen lag mit fast 1,0 Milliarden Personenkilometern über den Ergebnissen der entsprechenden Vorjahresquartale (2022: 769,8 Millionen; 2021: 550,5 Millionen; 2020: 517,6 Millionen; 2019: 559,9 Millionen). Im Nahverkehr mit Straßenbahnen wurden im ersten Quartal 2023 rund 152,8 Millionen Personen (+5,8 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2022) und im Nahverkehr mit Omnibussen rund 323,3 Millionen Fahrgäste (+13,2 Prozent) befördert.

Personnenahverkehr in Nordrhein-Westfalen

In den vierteljährlichen Erhebungen zum Personennahverkehr werden nur Daten von Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen und mit einer Beförderungsleistung von mindestens 250 000 Fahrgästen pro Jahr erfasst (einschließlich private Busunternehmen, die im Rahmen des Linienverkehrs Personen befördern). Außerdem ist zu beachten, dass einzelne der gemeldeten Fahrgäste auf Strecken außerhalb von Nordrhein-Westfalen gefahren sind.

Als beförderte Person oder Beförderungsfall gilt eine nicht unterbrochene Fahrt eines Fahrgastes mit einem (entgeltlichen/unentgeltlichen) Fahrausweis für das Netz eines Verkehrsunternehmens. Steigt der Fahrgast während der Fahrt auf ein anderes Verkehrsmittel eines Unternehmens um, wird er erneut gezählt. Durch Einbeziehung der Umsteiger ist die addierte Fahrgastzahl nach Verkehrsmitteln höher als die Fahrgastzahl im Liniennahverkehr insgesamt.

IT.NRW als Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für eine informierte demokratische Gesellschaft leisten. Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden. (IT.NRW)

(206 / 23) Düsseldorf, den 27. Juni 2023

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