NRW: Preise für Dienstleistungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen im ersten Halbjahr 2023 um 5,0 Prozent höher als ein Jahr zuvor
Düsseldorf (IT.NRW). Die Preise für Dienstleistungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen sind im ersten Halbjahr 2023 im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022 um 5,0 Prozent gestiegen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt auf Basis von Daten des Verbraucherpreisindex (Basis 2020 = 100) mitteilt, erhöhten sich dabei die Preise für die stationäre Pflege gesetzlich versicherter Personen um 5,9 Prozent und die für privat versicherte Personen um 3,9 Prozent. Die Aufwendungen für Altenwohnheime oder betreutes Wohnen stiegen um 3,5 Prozent.
Preisentwicklung für Dienstleistungen in Altenwohnheimen und ähnlichen Einrichtungen NRWs – Verbraucherpreisindex NRW (Basis 2020 = 100) – |
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Merkmal | Veränderung des Preisindex in Prozent |
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2020/21*) | 2021/22*) | 1. HJ 2022/23**) | |
Dienstleistungen in Altenwohnheime u. ä. Einrichtungen | +3,8 | −5,2 | +5,0 |
davon: | |||
Aufwendung für Altenwohnheim oder betreutes Wohnen | +2,0 | +2,2 | +3,5 |
stationäre Pflege, privat Versicherte | +2,9 | +1,0 | +3,9 |
stationäre Pflege, gesetzlich Versicherte | +4,7 | −8,9 | +5,9 |
*) Jahresdurchschnitt; **) Halbjahresdurchschnitt, berechnet auf Grundlage der Monate Januar bis Juni |
Verglichen mit dem Jahr 2021 sanken im Jahr 2022 die Preise für die stationäre Pflege gesetzlich Versicherter um 8,9 Prozent (gemessen am jeweiligen Jahresdurchschnittswert). Maßgeblich für den Rückgang war die Pflegereform 2021: Gesetzlich Versicherte erhalten seit Januar 2022 von der Pflegekasse einen Leistungszuschlag auf Pflege- und Ausbildungskosten.
Wie das Statistische Landesamt mitteilt, erfolgt bei der Verbraucherpreisstatistik die Preisbeobachtung für die „Dienstleistungen in Altenwohnheimen u. ä. Einrichtungen” im Rahmen einer Stichprobenerhebung in ausgewählten Alten- und Pflegeinrichtungen. Der Preis für die stationäre Pflege berechnet sich auf Grundlage folgender Kostenbestandteile: Pflegeentgelt, Ausbildungsumlage, Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten sowie ggf. Kosten für Zusatzleistungen. Bei der Ermittlung der Preise für die „stationären Pflege für gesetzlich Versicherte” sind die Leistungen der Pflegekasse berücksichtigt. (IT.NRW)
(237 /23) Düsseldorf, den 26. Juli 2023
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