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In NRW spendeten Steuerpflichtige 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2017 – Menschen in Attendorn am spendenfreudigsten

Ein rotes Herz wird in eine Spendendose gesteckt
Dienstag, 28. Dezember 2021

In NRW spendeten Steuerpflichtige 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2017 – Menschen in Attendorn am spendenfreudigsten

Umgerechnet auf alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen betrug die durchschnittliche Spendenhöhe 71 Euro je Einwohner.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2017 wurden von den Steuerpflichtigen in Nordrhein-Westfalen 1,3 Milliarden Euro als Spenden zur Förderung steuerbegünstigender Zwecke in ihrer Steuererklärung angegeben. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand jetzt vorliegender Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik mitteilt, entspricht dies einem Betrag von 71 Euro je Einwohner.

Unter allen 396 nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden verzeichnete Attendorn im Kreis Olpe – bezogen auf die Zahl der Einwohner und Spendenden – die höchsten relativen Spendenbeträge. Dies bedeutete eine durchschnittliche Spendenhöhe von 1 029 Euro pro Einwohner. In Hinsicht auf die spendenden Attendorner Steuerpflichtigen ergeben sich im Durchschnitt 10 216 Euro je geltenden Spendenbetrag der Einkommensteuererklärung. Den zweiten Platz in Nordrhein-Westfalen nimmt die Stadt Espelkamp im Kreis Minden-Lübbecke ein (228 Euro je Einwohner; 2 341 Euro je Spendende). Den dritten Rang belegt die Stadt Köln (174 Euro je Einwohner; 1 518 Euro je Spendende).

Die Statistiker weisen darauf hin, dass zusammen veranlagte Ehegatten und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften als ein Steuerpflichtiger gezählt werden. Die Zahlen beruhen auf den Ergebnissen der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2017. Sie können erst jetzt veröffentlicht werden, weil die anonymisierten Steuerdaten von den Finanzbehörden erst nach Abschluss aller Veranlagungsarbeiten für statistische Auswertungen zur Verfügung gestellt werden. Die hier dargestellten Informationen sind damit die aktuellsten, die zurzeit verfügbar sind. Spenden zur Förderung steuerbegünstigender Zwecke enthalten keine Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung oder an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen. Eine weitere Differenzierung nach Spendenzweck ist nicht möglich. (IT.NRW)

(513 / 21) Düsseldorf, den 28. Dezember 2021