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NRW: Steuerpflichtiges Durchschnittseinkommen war 2019 in Meerbusch am höchsten

Menschen beim Stadtbummel von oben
Freitag, 16. Februar 2024

NRW: Steuerpflichtiges Durchschnittseinkommen war 2019 in Meerbusch am höchsten

Das durchschnittliche Jahreseinkommen der Steuerpflichtigen lag in NRW im Jahr 2019 rein rechnerisch bei 43 454 Euro je Steuerpflichtigen. Dies bedeutet eine Steigerung von 3,2 Prozent im Vergleich zu 2018.

Düsseldorf (IT.NRW). In Nordrhein-Westfalen erzielten im Jahr 2019 etwa 8,9 Millionen Einkommensteuerpflichtige Gesamteinkünfte in Höhe von 388,1 Milliarden Euro (2018: 373,2 Milliarden Euro). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorliegender Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik mitteilt, ergibt sich daraus rein rechnerisch ein durchschnittliches Jahreseinkommen (vor Steuern) von 43 454 Euro je Steuerpflichtigen. Das waren 3,2 Prozent mehr als 2018 (damals: 42 102 Euro).

Durchschnittseinkommen in Euro je Steuerpflichtigen

Von allen 396 nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden verzeichneten Meerbusch (Rhein-Kreis Neuss) mit durchschnittlich 72 981 Euro je Steuerpflichtigen, Odenthal (Rheinisch-Bergischer Kreis) mit 62 106 Euro und Roetgen (Städteregion Aachen) mit 61 287 Euro die höchsten Durchschnittseinkommen. Die Großstädte mit den höchsten Durchschnittswerten zwischen Rhein und Weser waren Düsseldorf mit 54 314 Euro je Steuerpflichtigen auf Platz 14 sowie Bergisch Gladbach im Rheinisch-Bergischen Kreis (52 838 Euro) und Bonn (50 170 Euro) auf den Plätzen 19 und 33. Am unteren Ende der Einkommensskala rangierten Herne (33 880 Euro), Duisburg (33 749 Euro) und Gelsenkirchen mit 33 513 Euro je Steuerpflichtigen.

Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass zusammen veranlagte Ehegatten bei dieser Erhebung als ein Steuerpflichtiger gezählt werden. Die Zahlen beruhen auf den Ergebnissen der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2019. Sie können erst veröffentlicht werden, wenn die anonymisierten Steuerdaten von den Finanzbehörden frühestens nach Abschluss aller Veranlagungsarbeiten für statistische Auswertungen zur Verfügung gestellt werden. Die hier veröffentlichten Informationen sind damit die aktuellsten, die derzeit verfügbar sind. (IT.NRW)

(043 / 24) Düsseldorf, den 16. Februar 2024

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