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NRW: Trinkwasser kostete 2019 im Schnitt 1,64 Euro, Abwasser 2,69 Euro je Kubikmeter

Kleinkind mit Gießkanne
Freitag, 16. Juli 2021

NRW: Trinkwasser kostete 2019 im Schnitt 1,64 Euro, Abwasser 2,69 Euro je Kubikmeter

Die verbrauchsabhängigen Kosten für Trinkwasser beliefen sich Anfang 2019 im NRW-Durchschnitt brutto auf 1,64 Euro pro Kubikmeter; für Abwasser waren im Schnitt 2,69 Euro zu entrichten.

Düsseldorf (IT.NRW). Die verbrauchsabhängigen Kosten für Trinkwasser beliefen sich Anfang 2019 im NRW-Durchschnitt brutto auf 1,64 Euro pro Kubikmeter; für Abwasser waren im Schnitt 2,69 Euro zu entrichten. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren damit die verbrauchsabhängigen Kosten beim Trinkwasser um drei Cent günstiger und beim Abwasser um zwei Cent teurer als 2016. Nicht vom Verbrauch abhängige Kosten (z. B. Zählergebühren) sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Ebenso nicht mit einbezogen sind flächenbezogene Entgelte (Niederschlagswassergebühren), Entgeltpauschalen u. Ä. bei den Abwassergebühren.

Die Unterschiede bei den Trinkwasserkosten in den einzelnen Kommunen sind beträchtlich: Die Preisspanne je Kubikmeter reichte von 0,79 Euro (Gemeinde Hövelhof) bis 3,02 Euro (Stadt Solingen). Die Abwasserpreise streuten Anfang 2019 in der Bemessung nach der Menge des Frischwasserbezugs zwischen 1,07 Euro (Gemeinde Reken) und 5,55 Euro (Gemeinde Much) je Kubikmeter.

Mit den Wasser- und Abwasserentgelten dürfen die Gemeinden keine Gewinne erzielen, sondern haben alle Kosten abzudecken, die ihnen von Verbänden der Wasserversorgung und -entsorgung in Rechnung gestellt werden bzw. ihnen selbst entstehen. Dazu zählen u. a. die laufenden Kosten der Unterhaltung und des Ausbaus der Anlagen, z. B. des Kanalnetzes, der Kläranlagen, der Pumpwerke und der Rückhaltebecken sowie der Wassergewinnungsanlagen. Diese Kosten fallen aufgrund unterschiedlicher geografischer, topografischer und infrastruktureller Verhältnisse der Gemeinden unterschiedlich aus. Die Ergebnisse beruhen auf einer Befragung der Unternehmen, die Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung betreiben, bzw. der zuständigen Gemeinden. (IT.NRW)

(271 / 21) Düsseldorf, den 16. Juli 2021