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NRW: Unternehmensinsolvenzen im 1. Quartal 2021 um 18,8 Prozent gesunken – Verbraucherinsolvenzen um 43,7 Prozent gestiegen

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Dienstag, 8. Juni 2021

NRW: Unternehmensinsolvenzen im 1. Quartal 2021 um 18,8 Prozent gesunken – Verbraucherinsolvenzen um 43,7 Prozent gestiegen

Von Januar bis März 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 7 965 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Düsseldorf (IT.NRW). Von Januar bis März 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 7 965 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 28,0 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (damals: 6 221 Fälle).

Die Entwicklung bei den Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen war allerdings sehr unterschiedlich: 1 065 Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen betrafen Unternehmen; das waren 18,8 Prozent weniger als im ersten Quartal 2020 (damals: 1 312 Unternehmensinsolvenzen). Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren 5 136 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Unternehmensinsolvenz betroffen; das waren etwas weniger als die Hälfte (−58,4 Prozent) gegenüber Januar bis März 2020 (damals: 12 340 Beschäftigte). Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im ersten Quartal 2021 auf 3,49 Milliarden Euro und waren damit fast dreimal so hoch (+180,2 Prozent) wie ein Jahr zuvor (damals: 1,24 Milliarden Euro). Ursächlich für den Anstieg bei den Forderungen bei gleichzeitig sinkender Zahl der Insolvenzen war, dass eine höhere Anzahl wirtschaftlich bedeutender Unternehmen Insolvenz beantragt hat als vor einem Jahr.

Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren mit 1 065 weiter unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (durchschnittliches Quartal 2019: 1 338 Verfahren; 2020: 1 088 Verfahren). Ein Grund dafür könnte u. a. sein, dass auch im ersten Quartal 2021 die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages für Unternehmen teilweise ausgesetzt war.

In den von den Maßnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie besonders betroffenen Wirtschaftszweigen sind die Entwicklungen unterschiedlich: So liegen die Insolvenzzahlen vom 1. Quartal 2021 im Vergleich zu den durchschnittlichen Quartalswerten der Jahre 2019 und 2020 in der Beherbergung (z. B. Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze) über Vorkrisenniveau. Bei Reisebüros und Reiseveranstaltern sind sie auf dem Niveau von 2019 und beim Einzelhandel, der Gastronomie und beim Wirtschaftszweig „Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeit” liegen sie unter dem Niveau des Jahres 2019.

Der Zuwachs bei den Insolvenzen insgesamt ist bedingt durch den Anstieg der Insolvenzverfahren von Verbrauchern und ehemals selbstständig Tätigen mit vereinfachtem Verfahren (Schuldner ohne Forderungen aus Arbeitsverhältnissen und mit weniger als 20 Gläubigern). Diese Insolvenzverfahren von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) stiegen gegenüber dem ersten Quartal 2020 um 43,7 Prozent auf 5 551; die von den genannten ehemals selbstständig Tätigen um 69,4 Prozent auf 586. Eine mögliche Ursache für den Anstieg könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten diese Schuldner vor allem im zweiten Halbjahr 2020 ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese nun nach dem Jahreswechsel gestellt haben. Ferner beantragten noch 763 sonstige Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. (IT.NRW)

(205 / 21) Düsseldorf, den 8. Juni 2021