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NRW: Zahl der Unternehmensinsolvenzen im September 2023 um 19,2 Prozent höher als ein Jahr zuvor

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Dienstag, 14. November 2023

NRW: Zahl der Unternehmensinsolvenzen im September 2023 um 19,2 Prozent höher als ein Jahr zuvor

Gegenüber August 2022 ging die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen dagegen um 10,8 Prozent zurück.

Düsseldorf (IT.NRW). Für September 2023 haben die Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen 398 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 19,2 Prozent mehr als im September 2022 (damals: 334 Verfahren). Gegenüber dem Vormonat (August 2023: 446 Verfahren) sank die Zahl der Insolvenzanträge von Unternehmen aber um 10,8 Prozent.

Die Zahl der von einer Unternehmensinsolvenz betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer war im September 2023 mit 2 562 Beschäftigten um 41,9 Prozent höher als im entsprechenden Vorjahresmonat (September 2022: 1 805 Beschäftigte). Im Vergleich zum Vormonat (August 2023: 2 432 Beschäftigte) lag der Anstieg bei 5,3 Prozent.

Beantragte Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, stieg auch die Zahl der beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren (auf 1 420 Verfahren); hierzu zählen die Verfahren von Arbeitnehmer(inne)n, Rentner(inne)n und Erwerbslosen. Für September 2023 meldeten die Amtsgerichte 18,3 Prozent mehr solcher Anträge als für September 2022 (damals: 1 200 Verfahren). Im Vergleich zum Vormonat (August 2023: 1 593 Verfahren) gab es dagegen einen Rückgang (−10,9 Prozent). Neben den Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen gab es im September 2023 noch 471 weitere gemeldete Insolvenzverfahren von übrigen Schuldner(inne)n.

Die Gesamtzahl der gemeldeten Insolvenzverfahren war im September 2023 mit 2 289 Verfahren um 19,7 Prozent höher als im entsprechenden Vorjahresmonat (September 2022: 1 912 Verfahren) und um 9,4 Prozent niedriger als im Vormonat (August 2023: 2 527 Verfahren). (IT.NRW)

(352 / 23) Düsseldorf, den 14. November 2023

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