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Zahl der Wohngeldempfänger in NRW um 23,9 Prozent gestiegen

Modellhaus mit Münzstapel
Mittwoch, 4. August 2021

Zahl der Wohngeldempfänger in NRW um 23,9 Prozent gestiegen

Ende 2020 bezogen 153 190 nordrhein-westfälische Haushalte Wohngeld; das waren 23,9 Prozent mehr Haushalte als zum Jahresende 2019 (damals: 123 606).

Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2020 bezogen 153 190 nordrhein-westfälische Haushalte Wohngeld; das waren 23,9 Prozent mehr Haushalte als zum Jahresende 2019 (damals: 123 606). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren bei diesen sogenannten reinen Wohngeldhaushalten alle in diesen Haushalten lebenden Personen wohngeldberechtigt.

Mit der am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Wohngeldreform wurde das Wohngeld zum ersten Mal seit der Wohngeldnovelle 2016 erhöht. Durch die Reform haben auch mehr Haushalte Anspruch auf diese Leistung. Wohngeld kann beantragt werden, wenn ein Mindesteinkommen vorhanden ist und durch das Wohngeld Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder SGB XII (Sozialhilfe) vermieden werden kann.

Wohngeld beziehende Haushalte in Nordrhein-Westfalen

Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder für selbstgenutztes Wohneigentum geleistet (Lastenzuschuss). Zum Jahresende 2020 erhielten in NRW rund 144 000 Haushalte (94,1 Prozent) das Wohngeld in Form eines Mietzuschusses und rund 9 000 Haushalte (5,9 Prozent) bekamen einen Lastenzuschuss. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag End 2020 bei 195 Euro und damit um 28 Euro höher als ein Jahr zuvor. Der Durchschnittsbetrag für den Mietzuschuss belief sich auf 190 Euro – der durchschnittlich gezahlte Lastenzuschuss auf 274 Euro.

Neben den reinen Wohngeldhaushalten gibt es auch sogenannte Mischhaushalte, in denen Wohngeldberechtigte mit Personen zusammenleben, die nicht wohngeldberechtigt sind. Ende 2020 erhielten in NRW insgesamt 8 075 solcher Mischhaushalte Wohngeld; das waren 0,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2019: 8 049).

Haushalte, die unverbindlich und schnell prüfen möchten, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben, können den Wohngeldrechner (www.wohngeldrechner.nrw.de) nutzen. Diese Online-Anwendung wird von Information und Technik Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. (IT.NRW)

(302 / 21) Düsseldorf, den 4. August 2021

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