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NRW: Unternehmensinsolvenzen im Februar 2024 um gut 30 Prozent gestiegen – weniger betroffene Beschäftigte als im Vorjahresmonat

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Freitag, 12. April 2024

NRW: Unternehmensinsolvenzen im Februar 2024 um gut 30 Prozent gestiegen – weniger betroffene Beschäftigte als im Vorjahresmonat

3 963 Beschäftigte waren im Februar von einer Unternehmensinsolvenz betroffen; das waren 83,1 Prozent weniger als im Februar 2023.

Düsseldorf (IT.NRW). Für Februar 2024 haben die Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen 456 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 30,7 Prozent mehr als im Februar 2023 (damals: 349 Verfahren). Gegenüber dem Vormonat gab es einen Anstieg um 9,4 Prozent (Januar 2024: 417 Verfahren).

Die Zahl der von einer Unternehmensinsolvenz betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer war im Februar 2024 mit 3 963 Beschäftigten um 83,1 Prozent niedriger als im entsprechenden Vorjahresmonat (Februar 2023: 23 461 Beschäftigte). Damals hatte es eine erhöhte Zahl von gemeldeten Insolvenzanträgen wirtschaftlich bedeutender Unternehmen und Unternehmensketten gegeben. Im Vergleich zum Vormonat (Januar 2024: 9 373 Beschäftigte) lag der Rückgang der betroffenen Beschäftigten bei 57,7 Prozent.

Beantragte Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, stieg auch die Zahl der beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren in NRW auf 1 375 Verfahren; hierzu zählen die Verfahren von Arbeitnehmer(inne)n, Rentner(inne)n und Erwerbslosen. Für Februar 2024 meldeten die Amtsgerichte 10,4 Prozent mehr solcher Anträge als für Februar 2023 (damals: 1 245 Verfahren). Im Vergleich zum Vormonat (Januar 2024: 1 387 Verfahren) gab es einen Rückgang von 0,9 Prozent. Neben den Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen gab es im Februar 2024 noch 449 weitere gemeldete Insolvenzverfahren von übrigen Schuldnerinnen und Schuldnern.

Die Gesamtzahl der gemeldeten Insolvenzverfahren in NRW war im Februar 2024 mit 2 280 Verfahren um 15,9 Prozent höher als im entsprechenden Vorjahresmonat (Februar 2023: 1 967 Verfahren) und um 2,0 Prozent höher als im Vormonat (Januar 2024: 2 235 Verfahren).

Damit lag die Zahl der Insolvenzverfahren insgesamt 8,6 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019 (Monatsdurchschnitt 2019: 2 100 Verfahren). Die Zahl der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen war um 2,2 Prozent höher als im Jahr 2019 (Monatsdurchschnitt Unternehmen: 446 Verfahren) und die Zahl der gemeldeten Verbraucherinsolvenzen lag mit 4,5 Prozent über dem Niveau von 2019 (Monatsdurchschnitt Verbraucher: 1 316 Verfahren). (IT.NRW)

(105 / 24) Düsseldorf, den 12. April 2024

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