Landesbetrieb IT.NRW
Statistik und IT-Dienstleistungen  

Mikrozensus

Mikrozensus

Mikrozensus

Der Begriff Mikrozensus bedeutet "kleine Bevölkerungs­zählung".

Umfangreiche Informationen zum Mikrozensus finden Sie auf der gemeinsamen Informationsplattform der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.mikrozensus.de

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Mikrozensus im Allgemeinen und Muster-Fragebogen finden Sie hier.

In den Gemeinden wird nicht flächendeckend gefragt, sondern lediglich in den NRW-weit rund 14 000 Auswahlbezirken, die nach einem mathematischen Zufallsverfahren ausgewählt werden. Haushalte, die in den „ausgelosten“ Gebäuden bzw. Straßen wohnen, werden schriftlich von IT.NRW informiert. Für die Befragungen werden unterstützend 170 Interviewerinnen und Interviewer zur Durchführung telefonischer Interviews eingesetzt.

Bitte Ort auswählen
Gemeinde/Stadt

Eine Gesamtübersicht zur Verteilung der Auswahlbezirke auf alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.

Die Interviewerinnen und Interviewer sind sorgfältig von uns ausgewählt und geschult worden und sind gesetzlich zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.

Landesweit setzt das Statistische Landesamt Nordrhein-Westfalen unterstützend rund 170 ehrenamtliche Interviewerinnen und Interviewer für telefonische Befragungen von Haushalten ein. Die einfachste und zeitsparendste Art der Auskunftserteilung ist das Interview. Wenn Ihr Haushalt „ausgelost“ wurde und wir ein telefonisches Interview mit einer unserer Interviewerinnen bzw. einem unserer Interviewer anbieten können, sind in der Anlage im Anschreiben von IT.NRW die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Person zu finden. Sie haben dann die Möglichkeit, mit der Interviewerin bzw. dem Interviewer einen Termin für ein telefonisches Interview zu vereinbaren.  Haushalte können alternativ online antworten oder einen Papierfragebogen anfordern, ausfüllen und an das Statistische Landesamt schicken.

Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Interviewereinsatzes haben, können Sie sich die Kontaktdaten offiziell bei unserem Mikrozensusteam unter 0211 9449-4358 bestätigen lassen.

Rechte, Pflichten und Einsatz der Interviewerinnen und Interviewer sind gesetzlich geregelt in § 12 des Mikro­zensus­gesetzes (MZG) in Verbindung mit §  14 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG).

Auf der Seite der Landesdatenbank NRW finden Sie Ergebnisse des Mikrozensus für Nordrhein-Westfalen.

Der Mikrozensus wurde mit dem Erhebungsjahr 2020 methodisch neugestaltet. Neben der seit vielen Jahren in den Mikrozensus integrierten europäischen Arbeitskräfteerhebung (Labour Force Survey, LFS) ist seit 2020 die bislang eigenständig erhobene europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Mit dieser Neugestaltung des Mikrozensus gingen etliche Änderungen einher, vor allem ein verändertes Fragenprogramm, Änderungen in der Stichprobenkonzeption und auch Änderungen in der Form der Datenerhebung, da mit dem Erhebungsjahr 2020 erstmalig ein Online-Fragebogen eingeführt wurde.

Im Zuge der Neugestaltung wurde für den Mikrozensus ein komplett neues IT-System aufgebaut, dessen Einführung von technischen Problemen begleitet war. Diese schränkten die Erhebungsdurchführung ein. Verschärft wurde diese Situation durch den Beginn der Coronapandemie im Jahr 2020, welche die bislang im Mikrozensus vorrangig persönlich vor Ort durchgeführten Befragungen der Haushalte nahezu unmöglich machte. Zudem ist seitens der amtlichen Statistik das Mahnwesen überwiegend ausgesetzt worden, das war auch in NRW der Fall.

Zusammengenommen führten diese Faktoren zu höheren Ausfallraten und damit zu einer geringeren Stichprobengröße als beim Mikrozensus üblich. In der Regel liegen die Ausfallraten beim Mikrozensus aufgrund der Auskunftspflicht der Erhebung im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Im Jahr 2020 lag die Ausfallrate in NRW für die Endergebnisse bei ca. 41,5 Prozent.

Aufgrund der genannten Besonderheiten des Jahres 2020 sind die Ergebnisse des Mikrozensus nur eingeschränkt mit Vorjahreswerten vergleichbar und zudem nicht in der gewohnten fachlichen und regionalen Auswertungstiefe belastbar.

Für NRW ergeben sich bereits auf Landesebene sichtbare Einschränkungen der Datenqualität. Aus Qualitätsgründen wird daher auf die Erstellung und Veröffentlichung von Ergebnissen unterhalb der Bundeslandsebene verzichtet.

Die genannten Probleme setzten sich teilweise auch in den Folgejahren fort, allerdings konnten die Ausfallraten gesenkt werden: Für die Endergebnisse des Jahres 2021 beträgt die Ausfallrate 18,3 Prozent, für die Endergebnisse des Jahres 2022 noch 9,4 Prozent. Somit ist auch für diese Jahre teilweise mit Einschränkungen der fachlichen und regionalen Belastbarkeit der Ergebnisse zu rechnen.

Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden ab dem Jahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten. Allerdings basieren die Endergebnisse im Gegensatz zu den Erstergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass auch nach Ende eines Erhebungsjahres fehlende Haushalte nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft geben. Dieses Datenmaterial wird zudem an einem aktualisierten Bevölkerungseckwert hochgerechnet. Durch den größeren Stichprobenumfang und die aktualisierte Hochrechnung können die Endergebnisse von den Erstergebnissen abweichen.

Weitere Informationen zur methodischen Neugestaltung des Mikrozensus ab 2020 und zu den Auswirkungen der Neugestaltung und der Coronakrise auf die Ergebnisse des Jahres 2020 finden Sie auf der Informationsseite des Statistischen Bundesamtes.